Hohe Extrakosten: Kunden werden bei der Zahlung immer wieder abgezockt (Update)

Veröffentlicht: 03.07.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.07.2015

Die Auswahl an Bezahlmöglichkeiten beim Online-Kauf ist vielseitig. Rechtlich gesehen ist ein Händler dazu verpflichtet, mindestens eine kostenfreie Zahlart anzubieten. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass große Händler davon oft Gebrauch machen – und für die Zahlung mitunter beträchtliche Extrakosten verlangen. Update: Unister ist gegen eine Aussage der Verbraucherzentrale gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen.

Geld wird aus einer Hosentasche geklaut

(Bildquelle Taschendieb: Paul Michael Hughes via Shutterstock)

Vorkasse, Lastschrift, Rechnungskauf, Paypal, Amazon Payments, Sofortüberweisung, Kreditkarte, diverse Apps – die Auswahl an Zahlungsoptionen im Online-Handel ist enorm. Bei der Auswahl müssen Kunden aber nicht nur darauf achten, wie sicher die Zahlungsoption ist, sondern offenbar auch, wie teuer sie wird. Denn eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter 120 Online-Shops hat ergeben, dass oft Zusatzkosten erhoben, beschränkende Bedingungen gesetzt oder prozentuale Pauschalen veranschlagt werden. Besonders Letzteres führe bei höheren Einkaufssummen „zu nicht nachvollziehbaren Kosten“.

Die Untersuchung der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass 70 der 120 untersuchten Shops für mindestens eine Zahlart Extrakosten ansetzten. Rund jedes vierte Unternehmen kassiert sogar für mehrere Zahlarten. Vor allem Paypal, die Kreditkartenzahlung und der Rechnungskauf – der zu den sichersten und beliebtesten Zahlarten gehört – werden offenbar gerne mit Extrakosten verbunden. Amazon verlangt beispielsweise 1,50 Euro bei einer Bestellung per Rechnungskauf, der Online-Shop Emotion nimmt sogar fast zehn Euro extra.

Kundenfreundliche Zahlungsoptionen oft mit Bedingungen verknüpft

Die höchsten Zusatzkosten fallen aber bei Technik- und Travel-Shops an: Wer bei der Airline Germanwings per Rechnung oder Paypal einkaufen will, muss 9,90 Euro berappen. Will man seine Flugtickets per Kreditkarte zahlen, verlangt Germanwings „2% des Gesamtpreises“. Bei 1000 Euro werden also 20 Euro fällig. Zwar bietet die Fluglinie mit der Lastschrift die gesetzlich vorgeschriebene kostenfreie Zahlmethode an, doch diese ist mit Bedingungen verknüpft: Nur „bis zu 5 Tage vor Abflug“ können Kunden mit Lastschrift bezahlen.

Noch mehr Geld verlangt das Reiseportal Fluege.de: Bei einer Buchung bis 1000 Euro fällt eine „Service Fee“ von 29,99 Euro an – bucht man Hin- und Rückflug zusammen, verdoppelt sich diese „Gebühr“, es werden also fast 60 Euro extra verlangt. Kostet die Reise mehr als 1000 Euro, reduzieren sich die Zahlarten auf ausgewählte Kreditkarten – kostenfrei war dann nur eine spezielle Mastercard Gold. (siehe Update: Das Landgericht Leipzig hat diese Behauptung der Verbraucherzentrale untersagt)

Kostenfrei angebotene Zahlungsart muss "gängig und zumutbar" sein

Auffällig ist auch, dass jeder vierte Shop der Stichprobe keine der beiden kundenfreundlichsten Zahlarten Lastschrift oder Rechnungskauf zur Wahl stellte. Falls doch, gab es oft Einschränkungen, die von der Nutzung abschreckten oder diese gar unmöglich machten. So konnte man in einem Shop für Druckerzubehör lediglich bis 100 Euro per Lastschrift zahlen.

Obwohl Online-Händler gesetzlich nur dazu verpflichtet sind, mindestens eine Bezahloption kostenfrei anzubieten, sollten sie genauesten überlegen, wie sie das umsetzen: Denn zum einen muss die kostenfreie Zahlart „gängig und zumutbar“ sein ("Gebühren für Zahlungsarten: Das gilt es zu beachten"), zum anderen darf das vereinbarte Entgelt nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Händler durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Rechtswidrig wäre es also beispielweise, die Zahlung per Bitcoins als einzige kostenfreie Variante zu führen. Zudem steht für Händler immer die Frage im Raum, wie die Kunden reagieren – und bei hohen Gebühren für die Zahlung mit den kundenfreundlichsten oder beliebtesten Zahlungsarten werden diese eher abgeschreckt.

 

Update, 03.07.2015: Unister erwirkt Gerichtsurteil gegen Darstellung

Das Leipziger Internet-Unternehmen Unister, das hinter dem Portal Fluege.de steht, ist gerichtlich gegen die Darstellung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Die Aussage der Verbraucherzentrale, bei den erhobenen Service-Entgelten handele es sich um Zusatzkosten für die Nutzung bestimmter Bezahlmittel, sei falsch. Das Landgericht Leipzig gab Unister Recht (Aktienzeichen 08 O 1836/15) und untersagte derartige Behauptungen. "Demnach handelt es sich bei der Service Fee nicht um ein Entgelt für die Verwendungen eines Zahlungsmittels", so das Gericht.Damit bestätigte das Landgericht Leipzig frühere Urteile ähnlicher Fälle.

Fluege.de bietet "in aller Regel" zudem als gängiges kostenfreies Zahlungsmittel die Lastschrift an. "Für Zahlungen mit der kostenfrei erhältlichen Fluege.de Mastercard Gold entfallen zusätzlich auch die Vermittlungs-Entgelte, die Reisebüro-Kunden gewöhnlich zu zahlen haben", betont das Unternehmen.

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