DSGVO: Politiker wollten teure Abmahnungen stoppen – und sind vorerst gescheitert

Veröffentlicht: 14.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.06.2018

Vor wenigen Tagen sorgte eine geplante politische Initiative für Wirbel, die teure DSGVO-Abmahnungen verhindern sollte. Doch diese scheint nun geplatzt zu sein. Das Thema Abmahnmissbrauch solle dennoch nicht vom Tisch gewischt werden.

Seil reißt in zwei Hälften
© Romolo Tavani / Shutterstock.com

Eine politische Initiative, mit der teure Abmahnungen und speziell auch Abmahnmissbrauch rund um die DSGVO verhindert werden sollte? – Diese Nachricht klang für viele Händler nach einer wirklich guten Lösung. Schließlich können selbst mittelgroße Fehler theoretisch schon schwerwiegende finanzielle Schäden bei Unternehmen verursachen.

Initiative sollte hohe Abmahnkosten vorübergehend aussetzen

Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU vor einigen Tagen entsprechende Ambitionen verlauten lassen und stieß dabei auf große Aufmerksamkeit in der Online-Welt. „Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden“, hieß es damals. Weshalb man einem potenziellen Abmahnmissbrauch eben die Schwungkraft nehmen wollte. Doch die anvisierte schnelle „Soforthilfe“ für Unternehmen wird es wohl nicht geben. Nach Angaben von Heise Online ist die Initiative gescheitert.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU, zeigte sich enttäuscht, dass ein solches Vorhaben „mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich“ sei. Dennoch wolle man sich mit der SPD hinsetzen und sich gemeinsam „sehr schnell und umfassend“ um das Thema Abmahnmissbrauch kümmern.

SPD will das Thema grundlegender anpacken

Während die CDU/CSU Abmahngebühren rund um die DSGVO vorübergehend aussetzen und eine Klausel in den Gesetzentwurf der Musterfeststellungsklage einfügen wollte, die letztendlich nur eine temporäre Lösung bietet, ziele die SPD auf eine tief greifendere Lösung. „Ihr zufolge sollen die Anwaltsgebühren gedeckelt werden wie im Urheberrecht. Zudem dürften sich Kläger nicht mehr den Ort aussuchen, an dem sie gegebenenfalls klagen“, schreibt Heise. Exorbitanten Abmahnkosten wäre auf diesem Weg also ein Riegel vorgeschoben.

Obwohl sich nach der Umsetzung der DSGVO bisher noch keine große Abmahnwelle in Gang gesetzt zu haben scheint, dürfte eine politische Regelung ganz im Sinne vieler Unternehmen sein und auch die Angst der Händler mindern.

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