Reform des Bundesdatenschutzgesetzes

Strengere Regeln für Schufa & Co. beim Kreditscoring beschlossen

Veröffentlicht: 08.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 08.02.2024
Person greift nach Daten

Nachdem im vergangenen Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zum sogenannten Kreditscoring gefällt worden war, passt der deutsche Gesetzgeber jetzt den rechtlichen Rahmen auf nationaler Ebene an. Auskunfteien wie die Schufa sollen künftig nicht mehr so einfach an personenbezogene Daten der Menschen gelangen wie bisher und Auskunft erteilen müssen, von wo sie die Daten beziehen. Verbraucher:innen sollen von den beschlossenen Änderungen profitieren und besser geschützt werden.

Hintergrund: Die Schufa vor dem EuGH

Vor dem EuGH wurden zwei Fälle aus Deutschland verhandelt (wir berichteten). In einem ging es um eine Frau, die gegen die Schufa klagte, weil ihr ein Kredit verwehrt worden war. Von der Schufa verlangte sie die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu den über sie gesammelten Daten. Die Schufa jedoch teilte ihr lediglich ihren Score-Wert und allgemeine Informationen zu dessen Berechnung mit. Die konkrete Berechnungsmethode nannte die Schufa nicht. Wie das Gericht feststellte, handele es sich bei dem Verfahren der Schufa um eine unzulässige automatisierte Entscheidung. Diese benachteilige wiederum die Verbraucher:innen und sei nur in sehr engen Grenzen erlaubt und nicht als einziges Kriterium heranzuziehen.

Gesetzgeber bessert nach

Der deutsche Gesetzgeber sah sich nun in der Pflicht, Rechtssicherheit zu schaffen und beim Bundesdatenschutzgesetz nachzubessern. Gestern billigte die Bundesregierung einen strengeren rechtlichen Rahmen für das Kreditscoring, berichtet heise-online. Mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes sollen Verbraucher:innen besser vor Auskunfteien wie der Schufa geschützt werden. 

So sollen Wirtschaftsauskunfteien in Zukunft zur Ermittlung der Zahlungsfähigkeit einer Person keine Daten wie den Namen, die Wohnadresse oder personenbezogene Daten aus sozialen Medien mehr benutzen dürfen. Auch die Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge der Bankkonten, Gesundheitsdaten oder Informationen über die ethnische Herkunft sind künftig tabu. 

Schufa kann sich nicht mehr auf Geschäftsgeheimnis berufen

Konkret sollen Änderungen an § 34 Bundesdatenschutzgesetz vorgenommen werden. Durch eine Ergänzung sollen Betroffene auch dann ein Recht zur Auskunft haben, wenn durch die Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden und wenn das Interesse der betroffenen Person das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Bislang hatte sich die Schufa bei sämtlichen Auskunftsersuchen immer auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berufen.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßt die Änderung: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat.“ Auch Diskriminierung durch Scoring solle in Zukunft durch die Reform vermieden werden.

Die Reform muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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