Wir wurden gefragt

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Abgabe in der Packstation?

Veröffentlicht: 24.08.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.08.2023
Packstation der DHL

Weil Paketzusteller:innen genau um die Zeit arbeiten, in der dies auch viele anderen Menschen tun und demnach oft nicht zu Hause sind, können massenhaft Pakete nicht zugestellt werden. Sind keine Nachbar:innen oder anderweitige Abstellmöglichkeiten vorhanden, geht das Paket auf eine weitere Reise und wird entweder in eine Filiale oder eine Packstation befördert, wo es zur individuellen Abholung bereitsteht. Wir wurden gefragt: Beginnt in solchen Fällen die Widerrufsfrist mit der planmäßigen Zustellung oder mit der tatsächlichen Übergabe an die bestellende Person?

Widerrufsfrist läuft erst mit Besitz

Viele Verantwortliche im E-Commerce unterliegen dem Irrtum, dass der fehlgeschlagene Zustellversuch die Widerrufsfrist trotzdem in Gang setzt. Dem ist aber laut dem Willen des Gesetzgebers nicht so: Die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher oder eine Verbraucherin beginnt, sobald diese Person oder eine benannte Ersatzperson die Ware erhalten hat. 

Viele Paketunternehmen oder Händler:innen berufen sich nun bei einer erfolglosen persönlichen Zustellung möglicherweise auf die Zustellung in der Nachbarschaft o. Ä. Die Ablieferung in einer Packstation, Postfiliale oder die Abgabe in der Nachbarschaft ist jedoch keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde. In solchen Fällen wären der oder die Dritte auch nicht explizit als Zustelloption benannt. Bis der Kunde oder die Kundin die Sendung nicht in den Händen hält, also an der Packstation oder in der Filiale entgegengenommen hat, läuft auch keine Widerrufsfrist. Sie beginnt erst am Tag nach dem Empfang, also um 0:00 Uhr des Folgetages.

Anderslautende Klauseln in den AGB des Shops oder Transportdienstleisters sind unzulässig, da sie die Rechte der Verbraucher:innen beschneiden würden, denn sie würden ihnen so einen Teil der Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen nehmen.

Ausnahme: Zustellgenehmigungen

Anders sieht die Lage aus, wenn die Kundschaft sich bewusst für eine Lieferung an eine Wunschfiliale entscheidet, die Sendung manuell an eine Packstation umleiten lässt oder generell eine Abstellgenehmigung bzw. einen Garagenvertrag mit dem Paketunternehmen vereinbart hat. Dann beginnt mit der wunschgemäßen Zustellung am Folgetag die Widerrufsfrist.

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