Emotionaler Druck durch Scham

Rechnung für Sexdienstleistungen – Verbraucherschützer warnen

Veröffentlicht: 25.08.2023 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 25.08.2023
Sexuelle Dienstleistungen im Internet

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Rechnungen für Dienstleistungen erhalten, die sie gar nicht in Anspruch genommen haben, dürften in der Regel misstrauisch werden. Wenn sie durch besagte Rechnungen allerdings in Verlegenheit gebracht werden und in eine für sie unangenehme emotionale Situation geraten, könnte es sein, dass sie dem Druck einer solchen Zahlungsforderung nachgeben.

Genau darauf setzen offenbar aktuell auch Versender, die aktuell Rechnungen über vermeintlich in Anspruch genommene sexuelle Dienstleistungen ausstellen. – Vor dieser Masche warnt derzeit die Verbraucherzentrale Berlin.

Fotos erhöhen den Druck auf Betroffene

„Die Unternehmen gelangen durch verschiedene Methoden an persönliche Daten der Verbraucher. Anschließend hoffen sie darauf, dass die Betroffenen zu viel Scham haben, um Gegenwehr zu leisten. Aber Scham hilft hier nicht: Die Betroffenen müssen sich beraten lassen, sonst verlieren sie unnötigerweise viel Geld an Betrüger“, kommentiert Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, in einer offiziellen Meldung.

Als besonders perfide werten die Verbraucherschützer außerdem, dass in einigen Fällen auf die Forderungen der Sex-Portale ungefragt Fotos der Betroffenen abgedruckt wurden. Weil sie sich bloßgestellt fühlen, werde der Druck auf die Betroffenen durch diesen Kniff noch weiter erhöht. Ungewiss sei indes offenbar, wie die Versender überhaupt an die Fotos der Betroffenen gelangen.

Betroffene sollten rechtliche Hilfe suchen

Empfängerinnen und Empfängern, die solche dubiosen Rechnungen erhalten, jedoch nicht über eine Mitgliedschaft bei den genannten Sex-Plattformen verfügen, wird geraten, sich zu wehren: Sie sollten Widerruf einlegen und sich im Fall der Fälle rechtliche Hilfe suchen.

Da die Unternehmen Widerrufsschreiben durchaus ignorieren, wird zudem empfohlen, die Erklärungen über Einwurfeinschreiben zu versenden. Somit haben die Betroffenen einen Nachweis über den Versand des Widerrufs. 

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Boris 2023-08-30 17:07
Schade, dass der HB hier wieder zur rechtlichen Beratung rät (am besten für das eigene Rechtspotal), anstatt die Leser zu ermutern, solche Fake-Mail oder Rechnungen einfach zu löschen. Da kommt sowieso nichts mehr. Das alles ist nur "Dumm-Bauern-Fä ngerei" - und Schamgefühl hat doch sowieso keiner mehr...
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