Wir wurden gefragt

Warum müssen Händler:innen für die Fehler von Ebay & Co. haften?

Veröffentlicht: 14.03.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 23.04.2024
Ebay auf Bildschirm hinter einer Lupe

Wer auf Plattformen wie Amazon oder Ebay handelt, kann ganz schnell Gefahr laufen eine Abmahnung zu kassieren, obwohl sich die Händlerin oder der Händler selbst völlig korrekt verhalten und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten haben. Wie schnell es gehen kann, unverschuldet in solch eine Lage zu geraten, hat uns das kürzlich aufgetretene Problem bei Ebay mit der fehlerhaften Anzeige der Impressen gezeigt (wir berichteten). Aufgrund eines technischen Problems war das Impressum bei vielen Händler:innen nur unvollständig angezeigt worden. Händler:innen mussten schnellstmöglich tätig werden, um keine Abmahnung zu kassieren. Aber warum müssen Händler:innen überhaupt für die Fehler einer Plattform geradestehen? 

Schmerzvolle Realität

Es könnte alles so einfach sein: Wer für einen Fehler verantwortlich ist, der haftet auch für die daraus resultierenden Auswirkungen. Das klingt einleuchtend und dennoch stellt es sich in der Realität nicht ganz so einfach dar. Denn Händler:innen haften nicht nur für eigene Verfehlungen, sondern auch für solche, für die allein die Plattformbetreiber verantwortlich sind.

Wie aber kann das sein? Schließlich haben die Händler:innen auf Amazon, Ebay & Co. doch keinen Einfluss auf beispielsweise die technischen Gegebenheiten. So auch im aktuellen Fall der falsch ausgespielten Impressen auf Ebay. Bis auf die Angabe des Landes wurden die Anschriften bei einigen Händler:innen nicht angezeigt. Nach Angaben von Ebay wurden die technischen Probleme zwar bereits behoben. Allerdings liefen die Händler:innen bis dahin Gefahr, abgemahnt zu werden. Schließlich haben sie sich aktiv für den Handel auf der Plattform entschieden und sind damit auch das Risiko eingegangen, dass sich Fehler vonseiten der Plattform auch nachträglich einschleichen können.

Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle

Bitter, aber wahr: Wer eine Abmahnung für ein unvollständig ausgespieltes Impressum erhalten hat, obwohl Ebay für den Fehler verantwortlich ist, der muss dennoch dafür gerade stehen. Grund dafür ist, dass Nutzer:innen verpflichtend sind, ihren Auftritt auf der Plattform regelmäßig zu kontrollieren und auf mögliche Rechtsverletzungen zu untersuchen. 

Auch wenn die Behebung des Fehlers, vor allem bei technischen Problemen, in der Hand der Plattformbetreiber liegt, ändert das nichts an der Haftung der Händler:innen, wenn in der Zwischenzeit eine Abmahnung ausgesprochen wird. Im konkreten Fall hatten Händler:innen darüber hinaus auch die Möglichkeit, die fehlenden Informationen zur Anschrift an anderer Stelle zu ergänzen. 

Fazit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Es mag sich ungerecht anfühlen, dass Händler:innen für die aus den Fehlern der Plattform resultierenden Konsequenzen einstehen müssen. Zwar konnten sie im vorliegenden Fall die unvollständigen Angaben nachtragen, aber zuvor musste erst einmal Kenntnis von dem Problem erlangt werden. Schließlich geht man davon aus, sich rechtlich korrekt zu verhalten. Dennoch schützt das nicht vor den Auswirkungen. Letztlich ist es jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob das Risiko beim Handeln auf einer Plattform in Kauf genommen wird oder nicht. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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