Studie: Knapp 60 Prozent aller Online-Händler 2013 abgemahnt

Veröffentlicht: 07.01.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 07.01.2014

Abmahnungen sind mehr als nur nervig. Für viele Händler sind die juristischen Schreiben wahre Damoklesschwerter, die schnell existenzbedrohend sein können. Doch wie viele Händler sind tatsächlich von Abmahnungen betroffen und was sind die häufigsten Gründe? Und wie teuer wird es für die Händler? Diesen Fragen ging eine aktuelle Studie des Händlerbundes nach.

Mann übergibt Brief mit Abmahnung

Abmahnungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Dennoch scheint ein Abmahngrund besonders häufig vorzukommen: Eine Verletzung des Wettbewerbsrecht. Etwa die Hälfte (53%) der 534 befragten Online-Händler gab an, deswegen im Jahr 2013 abgemahnt worden zu sein. Auch vermeintliche Verletzungen des Markenrechts (rund 14%) oder des Urheberrechts (ca. 12%) waren im vergangenen Jahr häufige Abmahngründe. Außerdem wurden Fehler in den Rechtstexten, fehlende Kennzeichnungen oder auch falsche Preisangaben wie zum Beispiel Grund- oder Einheitspreise abgemahnt.

Drei von fünf Online-Händlern wurden abgemahnt

Abmahnungen sind keine Ausnahmefälle im Online-Handel: Drei von fünf Händlern (59,7 %) gaben an, im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung erhalten zu haben. Für rund ein Zehntel der Händler wurde es sogar noch ernster: Sie erhielten drei oder mehr Abmahnungen. Im Jahr 2013 scheint dabei die Zahl der Abmahnungen gestiegen zu sein. Nur jeder vierte Händler berichtet von weniger Abmahnungen als noch im Jahr 2012 – für den überwiegenden Teil der Händler ist die Zahl im Vorjahresvergleich unverändert geblieben (35%) oder sogar gestiegen (40%). Damit ist der Abmahnfall bei Weitem keine Randerscheinung.

Nahezu zwei Drittel der Befragten unterschrieben die Unterlassungserklärung

Die meisten Händler scheinen ein Gerichtsverfahren vermeiden zu wollen: Fast zwei von drei Händlern unterzeichneten die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und etwa jeder dritte Händler zahlte die geforderte Summe. Ähnlich Viele gaben an, einen außergerichtlichen Vergleich erzielt zu haben. Nur jeder siebte Abmahnfall führte zu einem Gerichtsverfahren.

Abmahnungen können teuer werden: Fast drei Viertel der Händler (rund 71%) zahlten durchschnittlich mehr als 500,- Euro im Abmahnfall. Für jeden fünften Befragten wurde es noch kostspieliger - es wurden 2000,- Euro pro Abmahnung fällig.

Für kleinere Händler ist eine derartige finanzielle Belastung oftmals verheerend. Und die hohe Zahl an Abmahnungen zeigt, wie wichtig die rechtliche Absicherung des Online-Geschäfts ist.

Hier gehts zur vollständigen Studie.

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