65.500 Euro Bußgeld für Online-Shop wegen veralteter Technik
Mit einem nicht mehr aktuellen Shopsystem gingen erhebliche Sicherheitslücken einher, berichtet die niedersächsische Datenschutzbeauftragte.
Mit einem nicht mehr aktuellen Shopsystem gingen erhebliche Sicherheitslücken einher, berichtet die niedersächsische Datenschutzbeauftragte.
Außerdem: Der Rossmann-Chef Raoul Roßmann fordert Hürden für den Online-Handel und das NetzDG hat die Zahl der Beschwerden bei Facebook enorm steigen lassen.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat Google Klage gegen eine Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingelegt.
Außerdem: TikTok-Mitarbeiter sind über ihre persönlichen Daten besorgt und auf prominenten Nachrichten-Seiten tauchen plötzlich Erotikfilme auf.
Wegen einiger Beschwerden erhielt die Händlerin ein Auskunftsverlangen unter Androhung von Zwangsgeldern. Sie berief sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat sich nicht nur einmal mit WhatsApp angelegt. Zuletzt scheiterte er aber.
Von den AGB kennt man es aus vielen Shops: Der Kunde erklärt sich mittels Häkchen mit der Geltung einverstanden. Ist das auch für den Datenschutz nötig?
Ein offenbar falsch konfigurierter Webdienst der UEFA sorgte dafür, dass Daten von 15.000 Nutzern im Netz landeten. Das Datenleck wurde behoben.
Anlässlich des dritten DSGVO-Geburtstages wurde das Datenschutzniveau innerhalb der EU untersucht.
Außerdem: Die Behörden geben grünes Licht für die Übernahme von Ebay Kleinanzeigen durch Adevinta und viele Menschen nutzen weiter WhatsApp – trotz Datenschutzbedenken.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.