Bürgerrechtsaktivist will personalisierte Werbung verbieten lassen
Der Ire Johnny Ryan hat sich zum Ziel gesetzt, personalisierte Werbung zu verbieten und dafür gleich drei Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Der Ire Johnny Ryan hat sich zum Ziel gesetzt, personalisierte Werbung zu verbieten und dafür gleich drei Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Prüflinge, die ihre angefertigten Examensklausuren noch mal lesen möchten, müssen für die Kopierkosten nicht mehr selber aufkommen.
Außerdem: Klarna hat in einer Finanzierungsrunde 639 Millionen Dollar eingesammelt und Mister Spex will einem Medienbericht zufolge im Juli an die Börse.
Außerdem: Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf Einschreiten der Behörde. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet zum Auskunftsanspruch nach Kündigung.
Adieu Cookie-Banner? Der Bundestag hat das TTDSG gebilligt und bereitet damit den Weg für eine neue Form der Cookie-Einwilligung.
Mit Spannung und Frust wurde der Start der DSGVO am 25. Mai 2018 erwartet. Aber was hat sie denn nun gebracht?
Außerdem: Die Frage, wann Betroffene ein Schmerzensgeld bekommen und unter welchen Voraussetzungen Datenschutzbeauftragte abberufen werden können.
Außerdem: Booking.com wurde zur Kasse gebeten und Arbeitnehmer können Schadensersatz bei unberechtigter Datenübermittlung in die USA verlangen.
Wegen Werbe-IDs auf Android-Smartphones hat der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems in Frankreich Klage gegen Google eingereicht.
Bauchschmerzen beim Einsatz von Google Analytics, weil Datenschutz zum Must-have wird? Software made in Germany löst genau dieses Problem.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.