DSGVO-Beschwerde gegen Google
Der Browseranbieter Brave hat eine Beschwerde gegen Google bei mehreren Behörden eingereicht. Es geht um Datenschutzrecht.
Der Browseranbieter Brave hat eine Beschwerde gegen Google bei mehreren Behörden eingereicht. Es geht um Datenschutzrecht.
Die Eltern eines Schülers wollten einige unliebsame Einträge in der Schülerakte entfernen lassen.
Nicht erst seit der DSGVO sind Kundendaten heilig. Insbesondere die Mitarbeiter müssen gewissenhaft damit umgehen. Bei Missbrauch droht der Rauswurf.
Und täglich grüßt das Murmeltier? Sind sie nun abmahnbar oder nicht - fehlende Informationen in der Datenschutzerklärung, die laut der DSGVO verpflichtend sind?
Seit Jahr und Tag steht Facebook im Fokus der Datenschützer. Hat sich das Unternehmen Irland aus einem bestimmten Grund für seinen europäischen Sitz herausgesucht?
Die Registrierung auf einer Dating-Plattform konnte ohne Double-Opt-In durchgeführt werden. Ein Minderjähriger schaltete deswegen die Datenschützer ein.
Die Meldungen über Datenschutzverstöße überschlagen sich förmlich. Auch die ungefragte Weitergabe von Kundendaten wie der Mail-Adresse kann brenzlig werden.
Googles Schriftenfamilie umfasst knapp 1.000 Schriften. Dabei muss man sich im Klaren sein, dass bei deren Verwendung auch die DSGVO relevant ist.
Diese Frage stellt sich der BGH in einem aktuellen Fall. Es geht um das App-Zentrum von Facebook.
Wie nun bekannt wurde, will sich Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr an die DSGVO halten.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.