DSGVO-Bußgeld in Höhe von über 200.000 Euro wegen 6 Millionen Datenschutzverstößen
Die Datenschutzbehörde in Polen hat ein Bußgeld wegen der Verletzung von Informationspflichten verhängt.
Die Datenschutzbehörde in Polen hat ein Bußgeld wegen der Verletzung von Informationspflichten verhängt.
Außerdem: Facebook will besser erklären, warum Beiträge im Newsfeed landen und plant nach Christchurch Restriktionen für Live-Videos.
Die Interessengemeinschaft Datenschutz e. V. mahnt zurzeit Online-Händler wegen DSGVO-Verstößen ab.
Außerdem: Das LG Magdeburg urteilt zum Wettbewerbsrecht bei Datenschutz-Verstößen und Medikamenten auf Amazon, das LG Arnsberg zur Grundpreisangabe.
Derzeit kursieren unechte DSGVO-Abmahnungen per E-Mail, die einen angehängten Virus enthalten.
Nach der Facebook-Page scheint es nun auch dem „Gefällt mir“-Button datenschutzrechtlich an den Kragen zu gehen.
Im ersten Halbjahr nach der Umsetzung der DSGVO meldet die Bundesdatenschutzbehörde „beachtliche“ Zahlen an Beschwerden.
Erstmals wird nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ein Bußgeld wegen eines Verstoßes verhängt.
Abmahnbar, nicht abmahnbar – Die Frage nach den Folgen von DSGVO-Verstößen hat eine weitere Antwort erhalten.
Aktuelle Geschehnisse in Wien dürften auch deutsche Hauseigentümer ins Schwitzen bringen: Da sich der Mieter eines Hauses beschwert hat, wurden 220.000 Namen von Klingelschildern entfernt und durch Nummern ersetzt. Nun hat sich die deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz zu dem Thema geäußert.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.