Warnung

Betrugsmasche mit Amazon-Gutscheinen aus dem Supermarkt

Veröffentlicht: 13.03.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Amazon-Gutscheinkarte im Supermarkt

Amazon, Zalando, Media Markt oder Ikea: Für all diese Unternehmen kann man mittlerweile in fast jedem Lebensmittelgeschäft Gutscheinkarten erwerben, die oft an der Kasse mit einem Wert zwischen 25 und 100 Euro aufgeladen werden können. Doch will man solch eine gekaufte Gutschein-Karte dann einlösen, kommt mitunter das böse Erwachen.

Polizei warnt vor manipulierten Gutscheinkarten für Amazon & Co.

Das Osterfest steht vor der Tür und auch der eine oder andere Gutschein wird im Osternest landen. Doch in diesem Jahr sollte man vor einem Kauf solch einer Guthabenkarte besonders genau hinsehen, denn in den letzten Wochen soll es zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Amazon-Gutscheinen gekommen sein.

Zurückzuführen ist das auf eine clevere Masche, bei welcher die kleinen Kärtchen manipuliert werden und der aufgedruckte Strichcode ausgetauscht wird. Kriminelle entwenden die bis zur Bezahlung wertlosen Gutschein-Rohlinge zuvor und tauschen die Barcodes der Gutscheine aus. Die manipulierte Gutschein-Karte wird anschließend wieder in den Supermarkt gebracht, wo sie auf die ahnungslose Kundschaft wartet. Bei Bezahlung an der Kasse wird so jedoch nicht der eigene Gutschein aktiviert, sondern das Exemplar, welches die Kriminellen haben. 

Derzeit sollen nur Amazon-Gutscheine im Raum Erfurt betroffen sein. Ein Gauner und seine Komplizin habe man festhalten und der Erfurter Polizei übergeben können. Ob es noch weitere gleichgelagerte Fälle gibt, ist derzeit nicht bekannt.

Betrugsmaschen mit Geschenkkarten vielfältig

Der Kreativität der Kriminellen sind jedoch keine Grenzen gesetzt. In einem Fall aus dem schleswig-holsteinischen Lauenburg habe ein Betrugsversuch ebenfalls im letzten Moment gestoppt werden können, weil aufmerksame Supermarkt-Mitarbeiter stutzig wurden. Hier waren jedoch nicht die Karten selbst manipuliert worden, sondern die Täter:innen hatten vielmehr das Opfer vorab per Telefon zum Kauf der Gutscheine animiert. Damit solle die Rentnerin an den Gewinn eines vermeintlichen Preisausschreibens gelangen können. 

Was können Betroffene tun?

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Kauf einer manipulierten und damit wertlosen Karte um einen Mangel und damit greift das Gewährleistungsrecht. Wer solch einen Gutschein gekauft hat, hat also Anspruch auf Kaufpreiserstattung oder Herausgabe eines Gutscheins im vollen Wert. Die Opfer, die auf eine der Telefonmaschen hereingefallen sind, sind dagegen schlechter gestellt. Sie müssen sich direkt an die Polizei wenden, wenn sie Kriminellen auf den Leim gegangen sind.

Damit es nicht dazu kommt, sollte man sich die Gutschein-Karten aus dem Supermarkt genau ansehen und beispielsweise mehrere Exemplare vergleichen. Die manipulierten Barcodes sind überklebt und sollten demnach einen leichten Absatz erkennen lassen. 

Für die zweite Konstellation hat Amazon selbst einen Tipp parat: „Sobald der Betrüger Zugriff auf einen Einlösungscode oder eine Geschenkkarte hat, ist der Gutscheinbetrag wahrscheinlich bereits ausgegeben, bevor du dich bei der Polizei oder bei Amazon melden kannst“, warnt Amazon. Vermeintliche Anrufe von Amazon oder aus dubiosen Preisausschreiben sollten daher unbedingt stutzig machen und der Gang zur Polizei erfolgen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.