Medizinprodukt

Warnung: Wirksamkeit von „Healy“ ist wissenschaftlich nicht bewiesen

Veröffentlicht: 20.03.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.03.2024
Hand vor heilenden Slogans

Zwischen 500 und 4.000 Euro kostet das gute Stück: der Healy. Die Idee hinter dem Produkt, welches wie ein Fitnesstracker am Körper getragen wird, basiert auf der Quantenphysik und der Annahme, dass jedes Körperteil, jede Zelle und sogar jedes Organ eine eigene spezifische Frequenz hat. Es wird damit geworben, dass der Healy diese gezielt zur Unterstützung der Gesundheit und zum allgemeinen Wohlbefinden beeinflussen kann. Doch nach einem kritischen Bericht im ARD Magazin Panorama schließt sich jüngst auch die Verbraucherzentrale mit einer allgemeinen Warnung an.

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„Warum nicht zum Geldbeutel greifen, wenn man sich mit chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Depressionen herumplagt und nach jedem Strohhalm greifen möchte?“ – dachten sich bestimmt die meisten der 300.000 Käufer:innen. Weil es keine wissenschaftliche Evidenz für die behaupteten Gesundheitsversprechen gibt, lautet jedoch die Antwort der Verbraucherzentrale auf diese Frage. 

Nicht nur die Verbraucherschützer halten die Werbung zum Healy für irreführend, weil es keinen Beweis für die Wirksamkeit des Produkts gebe. Recherchen des bekannten Magazins Quarks und der Seite Medizin transparent kommen ebenfalls zu dem Urteil, dass das Ganze „Beschiss“ sei. Das weiß auch der Hersteller und arbeitet deshalb mit Hinweisen, die auf die fehlende wissenschaftliche Faktenlage verweisen. Die Verkaufszahlen beeinflusst das offenbar nicht.

Schon 100 Beschwerden 

Die ersten Bedenken regen sich bei der Kundschaft. Bereits über 100 Beschwerden seien zum Healy in den letzten Tagen eingegangen, heißt es von der Verbraucherzentrale. Kritisch sei vor allem, dass der Einsatz des Geräts bei kranken Kindern empfohlen werde. Zudem sei die Anwendung bei schweren Erkrankungen besorgniserregend, wenn dadurch wichtige medizinische Behandlungen unterlassen werden.

Wegen der irreführenden Werbung sei die Verbraucherzentrale NRW bereits mit einer Abmahnung vorgegangen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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