Händler sollten unbedingt ihre AGB sowie das Impressum prüfen, denn der wichtige Link zur OS-Plattform funktioniert ab sofort offenbar nur noch in der HTTPS-Variante, aber nicht mehr in der HTTP-Version. Update: Der fragliche Link funktioniert zwar wieder, trotzdem empfiehlt sich weiterhin die Nutzung der HTTPS-Variante.
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Online-Händler sollten ihre Shops sowie Marktplatz-Auftritte prüfen. Denn der Link zur OS-Plattform funktioniert aktuell nur noch in der sicheren HTTPS-Version. Verwendet man lediglich http, wird man auf die „Justice and Consumers“-Seite der Europäischen Kommission weitergeleitet. Für Online-Händler bedeutet das neue Abmahngefahr. Daher sollten Händler unbedingt, wenn nicht ohnehin bereits geschehen, den Link aktualisieren.
Konkret heißt das: Rechtssicher ist nur noch dieser Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr - er führt wie gewünscht zur Streitbeilegungsseite der Europäischen Kommission. Verwendet man den nicht-sicheren HTTP-Link (http://ec.europa.eu/consumers/odr), wird man umgeleitet und erfüllt seine Informationspflicht nicht.
Dass ein fehlerhafter oder fehlender OS-Link zur Abmahnung führen kann, beweisen zahllose Beispiele, die wir in unseren Abmahnmonitoren (etwa hier oder hier) immer wieder aufgreifen. Online-Händler, die Ihre Rechtstexte vom Händlerbund beziehen, können unbesorgt sein, denn der Händlerbund stellt seine Hinweise und Texte ausschließlich mit https-Link zur Verfügung.
Hinweis: Aktuell führt auch der folgende Link zur richtigen Seite: http://ec.europa.eu/odr - wir empfehlen trotzdem, wenn diese Version verwendet wird, die https-Version zu nutzen, da es nicht ausgeschlossen ist, dass auch dieser Link bald abgeschaltet wird.
Update, 09.02.2018: Der fragliche Link (http://ec.europa.eu/consumers/odr) funktioniert derzeit wieder. Trotzdem empfehlen wir weiterhin, den sicheren HTTPS-Link zu verwenden – nicht zuletzt, weil etwa der Chrome-Browser HTTP-Seiten bald als unsicher markieren wird.
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Kommentare
das ist richtig. Das haben wir unter dem Update 2 auch bereits im Artikel nachgereicht. Man wird nun automatisch auf die richtige Seite weitergeleitet. Wir empfehlen trotzdem die Nutzung des HTTPS-Links, da u.a. der Chrome-Browser HTTP-Seiten bald als unsicher markiert.
Beste Grüße,
die Redaktion
nur der bei zusätzliche Informationen funktioniert es - was passiert wenn ebay irgendwann meint - die zusätzlichen informationen verbannen wir in die ""5. Ebene"" - (genauso wie Sie Telefonnummer und Email ausblenden - zeitweise war mal alles weg) wer bekommt dann die Abmahnung ?
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Achtung Fakenews:
und wenn die EU nächste Woche einen Brüssel-Browser vorstellt - nur damit wäre der OS-lInk zu erreichen - dann müssen wir uns alle so ein 500 Gigabyte geschwür hochladen - man könnte ja meinen das mal irgendein Händlerbund oder ähnlicher Verein (oder noch besser alle zusammen) - denen in Brüssel mal einhalt gebietet - aber was dann mit den angestellten machen - wenn sich die Abmahnungen auf einmal halbieren ?
Leiten auf die gleiche identische Seite.
HTTP: Unverschlüselt
HTTPS: Verschlüsselt
Typische Fake-News
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass eine vorgeschaltete Sprachauswahlse ite eine Abmahnung nach sich ziehen sollte zumal ich auf der DE-Seite keine Möglichkeit gefunden habe die Sprache nachträglich zu wechseln.
Wer es selbst ausprobieren möchte, sollte die URLs in unterschiedlich en Browsern testen.
die eu hat wohl nur an der https Weiterleitung gearbeitet
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