CO₂-Emissionen mit 0 g/km

Nachhaltiges Autofahren: Tesla-Werbung war zulässig

Veröffentlicht: 09.11.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.11.2023
Tesla Fahrzeug

Elektroautos gelten im Allgemeinen als umweltfreundlicher als herkömmliche Verbrennungsmotoren. Dies liegt hauptsächlich daran, dass beispielsweise Tesla-Fahrzeuge elektrisch betrieben werden und keine direkten Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlendioxid oder Luftschadstoffen wie Stickoxiden verursachen. Über die tatsächliche Umweltbilanz eines Tesla-Autos lässt sich zwar trefflich streiten. Bei der Werbung hat Elon Musks Unternehmen jedoch keinen Fehler gemacht.

Verbraucherschützer verklagen Tesla wegen Greenwashing

Umweltbezogene Werbeaussagen, die im Interesse der Förderung des Umweltschutzes grundsätzlich zulässig sind, unterliegen strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten, denn der Kauf wird dahingehend immer emotionaler. Zugleich sind die Begriffe „umweltfreundlich“, „umweltverträglich“, „umweltschonend“ oder „bio“ mangels Wissensstandes bei der Zielgruppe vielfach unklar. Das hatte jedoch, so eine Gerichtsentscheidung, bei Tesla alles seine Richtigkeit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich an diversen Werbeaussagen gestört, unter anderem die Angabe „Offizieller Energieverbrauch: 14kWh/100km. CO₂-Emissionen im kombinierten Testzyklus: 0 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+“ oder „Tesla steht für eine Mission. Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie“ und Tesla abgemahnt. Wir hatten über das Verfahren berichtet. Doch was genau steht eigentlich in der Urteilsbegründung zum Thema Greenwashing?

Käufer:innen geht es um eigenen ökologischen Fußabdruck, nicht um den von Tesla

Es könne dahinstehen, ob es sich bei der streitgegenständlichen Aussage „CO₂-Emissionen mit 0 g/km“ überhaupt um Werbung handelt, da Tesla mit der Angabe lediglich seine gesetzliche Informationspflicht beim PKW-Verkauf erfülle, heißt es zu Beginn der Urteilsgründe (LG Berlin, Urteil vom 21.03.2023, Az.: 52 O 242/22). Doch selbst wenn man die Angabe als Werbung bewerten würde, stelle dies keine Irreführung dar. 

Die potenziellen Käuferinnen und Käufer eines Teslas verstünden die Aussagen dahingehend, dass keine CO₂-Emissionen ausgestoßen werden, was unstreitig wahr sei. Die Aussage, dass Tesla insgesamt kein CO₂ ausstoße oder dass bei der Herstellung der Elektrofahrzeuge kein CO₂ ausgestoßen werde, sei mit der Werbung nicht verknüpft. Zudem würden die Werbeaussagen im Rahmen des Bestellprozesses überhaupt nicht wahrgenommen, weil sie sich teilweise nur auf einer Unterseite befänden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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