Kündigungsbutton

Sky darf Kündigungen nicht mehr erschweren

Veröffentlicht: 23.11.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.11.2023
Verschiedene Steaming-Bilder vor schwarzem Hintergrund

Keine Zeit, kein Geld oder andere Interessen: Die Gründe, warum man sein Sky-Abo wieder beenden will oder muss, sind vielseitig. Nur die Umsetzung ist nicht ganz so einfach. Das Landgericht München I stimmte der Verbraucherzentrale NRW zu und entschied, dass die Platzierung und das Design des Kündigungsbuttons auf der Homepage von Sky Deutschland gegen das Gesetz verstößt.

Gestaltung des Sky-Kündigungsbuttons rechtswidrig

Der Streaming-Dienst Sky hat demnach die geltende Pflicht, einen gut lesbaren und leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf seiner Webseite zu platzieren, nicht erfüllt (LG München I, Urteil vom 16.11.2023, Az.: 12 O 4127/23, nicht rechtskräftig). Ein Kündigungsbutton, welcher sich optisch völlig untergeordnet am unteren Rand einer Webseite befände, sei keineswegs direkt und leicht zugänglich. Außerdem sei der Button zur Kündigung schon wegen seiner gewählten Schriftart und Größe nicht so gut lesbar wie der Button zum Vertragsschluss. Während letzterer blau unterlegt war, sei die Kündigungsschaltfläche kleiner und grau unterlegt. Daher erfülle sie auch nicht das vom Gesetz geforderte Kriterium der guten Lesbarkeit. 

Eine Kündigungsschaltfläche ist seit 2022 verpflichtend für alle online angebotenen Abomodelle oder sonstigen Laufzeitverträge. Diese muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Die Kündigungsschaltfläche und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Weil man es der Kundschaft ohne Zweifel immer wieder schwer machen will, bestehende Verträge einfach zu beenden, müssen sich Unternehmen regelmäßig Kritik gefallen lassen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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