Master-Studium

Mit ChatGPT erstellter Aufsatz ist Betrugsversuch

Veröffentlicht: 11.03.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.03.2024
Roboter vor Schultafel liest Buch

Die Vorlage eines mit künstlicher Intelligenz generierten Essays ist ein Täuschungsversuch, der zum Ausschluss des Bewerberstatus für ein Studium führen kann (VG München, Beschluss vom 28.11.2023, Az.: M 3 E 23.4371).

Zugang zum Master-Studium abgelehnt

Ein angehender Student bewarb sich für die Zulassung zum Masterstudiengang an einer technischen Universität für das Wintersemester 2023/24 und legte hierfür unter anderem einen Essay vor. Seine Bewerbung blieb jedoch ohne Erfolg, weil der junge Mann offenbar versucht hatte, den Bewerbungsprozess durch Täuschung zu beeinflussen. Weil er das Studium aber unbedingt beginnen wollte, zog er vor Gericht und beantragte im Eilrechtsschutz die Aufnahme in das erste Fachsemester.

Doch auch vor Gericht hatte der Möchtegern-Student keinen Erfolg. Das für die Zulassung erforderliche Essay hätte selbständig und ohne fremde Hilfe und unter Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität angefertigt werden und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet werden müssen. Tatsächlich war aber davon auszugehen, dass das eingereichte Essay ganz oder in Teilen nicht selbst erstellt wurde.

Künstliche Intelligenz kann Inhalte komprimiert darstellen

Wie findet man in der Praxis heraus, ob ein Mensch oder eine Maschine einen Text verfasst hat? In dem Fall legte der junge Mann den Grundstein für das aufkeimende Misstrauen selbst, denn aufgefallen war der Bewerber dadurch, dass ihm der Aufsatz „zu gut gelungen“ war.

Neben einer Plagiatssoftware haben zwei Mitarbeiter der Universität den Aufsatz geprüft und für auffällig befunden. Der Text habe eine sehr stark strukturierte Form aufgewiesen und sei durch Kürze und Inhaltsdichte der Sätze und Abschnitte aufgefallen. Das sei untypisch, denn sowohl Student:innen als auch Wissenschaftler:innen falle das schwer. Außerdem habe der Bewerber den Text in geschliffenem Englisch und frei von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern abgegeben, was leider nicht der Norm entspreche. Nach ihren allgemeinen Erfahrungen lasse das darauf schließen, dass das Essay mit unerlaubter Hilfe erstellt wurde. Das Gericht lehnte den Antrag auf Zulassung zum Studium schließlich ab.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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