RevDSG vs. DSGVO

Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz - Das müssen Händler:innen jetzt wissen

Veröffentlicht: 05.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.09.2023
Flagge Schweiz/EU

Bereits 2020 wurde die neue Datenschutzverordnung für die Schweiz beschlossen, zum 1. September 2023 ist sie nun auch in Kraft getreten. Das Gesetz kann auch für deutsche Händler:innen relevant sein könnte. 

Das alte Datenschutzgesetz der Schweiz stammte aus dem Jahr 1992. Da sich im Laufe der Jahre die technischen Möglichkeiten Daten zu sammeln drastisch geändert haben, wurde es höchste Zeit für eine neue Regelung. 

Das sind die Unterschiede zur DSGVO

Die Gesetzgeber haben darauf geachtet, dass die Schweiz weiterhin wettbewerbsfähig mit dem EU-Raum bleibt und die Vorgaben somit, mit der DSGVO kompatibel sind, so das KMU-Portal des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft. 

Die Unterschiede der DSGVO und des Schweizer Datenschutzrechts beginnen zunächst im sprachlichen. Während man in der EU von Datenverarbeitung spricht, heißt es in der Schweiz Datenbearbeitung. 

Die DSGVO verbieten die Datenverarbeitung grundsätzlich und erlaubt sie nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Rechtsgrundlage. Im Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) ist es umgekehrt. Die Datenbearbeitung ist grundsätzlich erlaubt und nur im Ausnahmefall verboten. Wenn man sich die konkrete Regelungen anschaut, unterscheiden sich die Regeln in der Praxis allerdings wenig voneinander. Denn bei beiden Verordnungen sind die Fälle, in denen die Verarbeitung beziehungsweise Bearbeitung erlaubt sind, nahezu identisch. 

So regelt, die revDSG auch, dass Personendaten nur zu einem bestimmten Zweck erhoben werden dürfen, der für die betroffene Person erkennbar ist. Auch in der DSGVO ist die Zweckbindung vorgesehen. Zudem müssen sie, wie in der DSGVO vorgesehen, gelöscht werden, sobald der Speicherungszweck nicht mehr vorliegt.

Bußgelder auch für Privatpersonen

Die revDSG stellt zudem klar, dass die Daten nicht bearbeitet (gespeichert) werden dürfen, wenn durch die Bearbeitung eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Daten gegen den Willen des Betroffenen gespeichert werden. Die DSGVO erlaubt eine Datenverarbeitung nur dann, wenn sie rechtmäßig erfolgt. Die Gründe der revDSG und der DSGVO ähneln sich hier in den relevanten Punkten. So ist auch in der DSGVO eine Datenspeicherung nur mit der Einwilligung des Betroffenen zulässig. 

Das Schweizer Datenschutz Recht kennt, wie die DSGVO ein Recht auf Löschung der gesammelten Daten. In der Schweiz kann dieses Recht allerdings nur mit einer Klage geltend gemacht werden. 

Ein weiterer Unterschied zur DSGVO ist, dass das Schweizer Datenschutzrecht auch Bußgelder für Privatpersonen vorsieht. Die DSGVO kennt lediglich Bußgelder für Unternehmen. 

Relevant für Deutsche Händler?

Die revDSG kann grundsätzlich auch für Deutsche Händler:innen relevant sein. Denn Art. 3 der Verordnung regelt, dass das Gesetz für alle Sachverhalte gilt, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.

Online-Shops, die in die Schweiz verkaufen, müssen also die Vorgaben der revDSG beachten. Wie die DSGVO sieht die revDSG Informationspflichten vor. Auch ein Auskunftsrecht, haben betroffene aus der Schweiz, ähnlich dem Auskunftsrecht der DSGVO. Das Auskunftsrecht der DSGVO umfasst mehr Zusatzinformationen, als das Auskunftsrecht der revDSG. Im Gegensatz zur DSGVO muss hier zum Beispiel nicht über die Rechtsgrundlage informiert werden. Da die Datenverarbeitung, anders als bei der DSGVO ja grundsätzlich erlaubt ist und nicht einer extra Rechtsgrundlage bedarf. 

Die Schweizer revDSG ist für deutsche Online-Händler:innen also nicht irrelevant, wenn die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden, werden in der Regel auch die Vorgaben der revDSG eingehalten. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für den Datenschutz in Unternehmen. Mit dem Datenschutz-Paket Pro stehen Unternehmern nicht nur passende Datenschutzerklärungen, umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch ein externer Datenschutzbeauftragter. Weitere Informationen zum Datenschutz-Paket Pro finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Kommentare  

#1 Jens 2023-09-06 10:01
..und wieder schafft es die kleine Schweiz ein Gesetz aufzustellen, was in vielen Belangen besser ist, als das der EU. Glückwunsch Schweiz - Armutszeugnis EU.
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