Manipulative Designs und fehlende Informationen

Große Plattformen halten sich nicht an die Vorschriften des DSA

Veröffentlicht: 07.12.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 07.12.2023
Apps auf einem Smartphone

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einer Studie untersucht, inwieweit sich große Internetplattformen an die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) halten. Der Digital Services Act soll dafür sorgen, dass illegale Inhalte in der EU einfacher gemeldet und entfernt werden können. Er richtet sich in erster Linie an große Plattformen wie Amazon, Google, Facebook und Co. Neben einer Meldestelle für illegale Inhalte beinhaltet das Gesetz auch Regeln zur Gestaltung von AGB, Werbekennzeichnung und Dark Patterns.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband untersuchte zwölf ausgewählte große Online-Plattformen zur Umsetzung des DSA. Geprüft wurden Amazon, Apple App Store, Booking.com, Facebook, Google-Shopping, Google-Suche, Instagram, Snapchat, TikTok, X (vormals Twitter), YouTube und Zalando.

Mangelhafte Umsetzung bei den Big Playern

Die Verbraucherzentrale untersuchte unter anderem die Anwendung von Dark Patterns. Dark Pattens bezeichnen Designs, die Verbraucher zu einem bestimmten Verhalten bewegen sollen – etwa durch lange und komplizierte Klickwege oder eine Farbgestaltung, die die Entscheidung beeinflusst. Gerade Cookie-Banner sind häufig so gestaltet, dass das Annehmen der Cookies deutlich einfacher vonstattengeht als das Ablehnen oder individuelle Einstellen, welchen Cookies zugestimmt werden soll. Die Verbraucherschützer kamen hier zum Ergebnis, dass Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube weiterhin Dark Patterns nutzen. „Verbraucherbeschwerden zeigen immer wieder: Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst. Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen. Verbraucher:innen müssen endlich vor intransparenten Geschäftsmodellen und Dark Patterns geschützt werden“, so Ramona Pop, Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. 

Keine Informationen über Werbekriterien

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale sind die fehlenden Informationen über die Werbekriterien. Die Plattformen sind dazu verpflichtet, Verbraucher:innen darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbung ausgespielt wird. Dahingehend wurden Instagram, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Die Ergebnisse waren ernüchternd, denn keine der untersuchten Plattformen kam dieser Pflicht nach. 

Auch Kontaktstellen und AGB waren bei vielen Anbietern nicht einfach zu finden. Im Apple App Store, bei Facebook und TikTok sind zwar Kontaktmöglichkeiten angegeben, nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind diese allerdings zu schwer zu finden. 

Kritik gab es auch an den AGB einiger Anbieter. Hier fehlten teilweise Pflichtangaben, zum Beispiel zentrale Beschwerdesysteme. 

Überprüft wurden die Webseiten vom 12. Oktober bis zum 17. November 2023. Welche Kriterien bei welchem der 12 geprüften Plattformen überprüft wurden, wurde per Zufall bestimmt. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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