Regulierungsgebühren

DSA: Meta und TikTok klagen gegen die EU

Veröffentlicht: 09.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 09.02.2024
EU Geld

TikTok und Meta gehen vor dem Gericht der EU (EuG) gegen den Digital Services Act (DSA) vor. Grund für die Klage sind die Regulierungsgebühren, an denen sich große Unternehmen beteiligen müssen. Die beiden Konzerne müssen einen Teil ihres Umsatzes abgeben, damit die Durchsetzung des Gesetzes finanziert werden kann. Am Mittwoch reichte Meta daher Klage beim EuG ein, TikTok folgte am Donnerstag, wie Heise berichtete. 

„Fehlerhafte“ Berechnung

Die Unternehmen sind der Auffassung, die Berechnung der Gebühren sei fehlerhaft. Die EU-Kommission gab an, 2024 rund 45 Millionen Euro und 150 Mitarbeitende, die prüfen müssen, ob große Plattformen sich an die Vorgaben des DSA halten. An den Kosten dafür müssen sich die Unternehmen, die überprüft werden, selbst beteiligen. Sie zahlen quasi für ihre eigene Überwachung. Die maximale Summe beträgt dabei bis zu 0,05 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Konzerne. Die Formel, wie viel Prozent ein Unternehmen zahlen muss, richtet sich nach der Zahl der monatlichen Nutzer für jeden Dienst des Unternehmens, der unter das Gesetz fällt. 

Nach Aussagen von Meta muss der Konzern 2024 11 Millionen Euro zahlen. Meta kritisiert, dass Unternehmen, die weniger oder keine Umsätze machen, deutlich weniger Gebühren zahlen müssen, wie beispielsweise Twitter, Snapchat oder Wikipedia. Meta und Google zählen wahrscheinlich zu den Unternehmen, die am meisten zahlen müssen. 

EU hält an Vorgehen fest

Ein Kommissionsprecher verteidigte das Vorgehen der EU, „Unsere Entscheidung und Methodik sind solide. Wir werden unsere Position vor Gericht verteidigen“, wird er bei Heise mit Verweis auf Politico zitiert. 

Zu den sehr großen Online-Plattformen zählen jene, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung, beziehungsweise über 45 Millionen Bürger:innen in den Mitgliedstaaten erreichen. Diese müssen besonders strenge Vorgaben einhalten. Unter anderem müssen sie Risikoabschätzungen durchführen und Gefahren für die Demokratie, öffentliche Sicherheit oder die Grundrechte minimieren. 

Auch andere Unternehmen haben schon Klage gegen den DSA eingereicht. So etwa wollten Zalando und Amazon gar nicht erst als sehr große Plattform gezählt werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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