Das Hanf ist frei

Bundesrat stimmt der Legalisierung von Cannabis zu

Veröffentlicht: 22.03.2024 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Person hält Blätter der Hanf-Pflanze

Das umstrittene Cannabisgesetz hat den Bundesrat passiert. An diesem Freitag hat dieser der teilweisen Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Die Gesetzesänderung, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde, wird zum 1. April wie geplant in Kraft treten. Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition wird der Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum ab diesem Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Ab dem 1. Juli sollen dann auch nichtkommerzielle Vereinigungen für den gemeinschaftlichen Anbau – sogenannte „Cannabis Social Clubs“ – starten dürfen.

Heftige Kritik von verschiedenen Seiten

Bereits vor dem Beschluss gab es heftige Diskussionen über die Teil-Legalisierung. Die Union, insbesondere CDU-Chef Merz, hatte bereits angekündigt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren, bis die Amtszeit der aktuellen Regierung endet. Er erklärte außerdem, dass er im Falle einer Regierungsübernahme 2025 die Gesetzesänderung rückgängig machen werde. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich gegen die Legalisierung ausgesprochen. Sie warnte davor, dass Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter aufgrund fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein würden. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz betonte, dass eine angemessene Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 1. April somit nicht möglich sei.

Was bedeutet das für Händler?

Mit dem jetzt getroffenen Beschluss, Cannabis teilweise zu legalisieren und den Besitz und Anbau zu erlauben, steht natürlich auch die Frage im Raum, wie die kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten von Cannabis-Pflanzen aussehen oder was es mit den bereits angesprochenen „Cannabis-Club“ auf sich hat. In folgenden Artikeln sind wir bereits darauf eingegangen und haben verschiedenen Fragestellungen ausführlich beantwortet: 

 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#3 Arno Nym 2024-03-25 12:27
An den Kommentar von Horst Toeffels:
Wie sich Arbeitgeber verhalten müssen wenn der Mitarbeiter bekifft zur Arbeit kommt ist ganz einfach: Genauso als würde er betrunken oder unter Einfluss anderer Drogen und/oder Medikamente erscheinen, die Legalität ändert an sich überhaupt nichts, außer der Straffreiheit für jene, die sowieso schon konsumieren.

Die ganze Aufregung der Anti-Fraktion erscheint mir nur aus Prinzip aufzukommen, nicht weil man ernsthaft auch nur 1 Minute darüber nachgedacht hat.

Die Einzigen, die sich wirklich Gedanken hierzu machen müssen, sind jene die hier ins Geschäft einsteigen wollen (Einkauf, Vertrieb und Anbau) und die Konsumenten selbst (Stichwort Fahrtauglichkei t). ALLE Anderen betrifft es nicht. Warum also die Aufregung dazu?
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#2 Torsten 2024-03-25 08:25
Na prima! Jetzt kann man sich vielleicht wieder um echten Probleme kümmern, von denen es genug gibt - oder weitere Drogen legalisieren …
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#1 Horst Toeffels 2024-03-25 08:03
Gott sei Dank ist das größte Problem, das wir in Deutschland haben entlich gelöst.
Freu mich schon auf den ersten Artikel, wie sich der Arbeitgeber korrekt verhält, wenn der Mitarbeiter zugekifft zur Arbeit erscheint.
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