Chatkontrolle im Facebook Messenger

Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt gegen Meta

Veröffentlicht: 21.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
Datenschutz

Wer Nachrichten über den Facebook Messenger versendet, kann nicht sicher sein, dass diese Nachrichten jemand anderes zu sehen bekommt. Grund dafür ist eine europäische Übergangsverordnung, die Ausnahmen zur e-Privacy-Richtlinie zulässt. 

Die Ausnahmeregelung betrifft die Überwachung von technischen Kommunikationsmitteln zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) möchte diese Verordnung nun auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen und Meta verpflichten, das Scannen der Nachrichten des Klägers zu unterlassen, wie die GFF in einer Pressemitteilung berichtete.  Im Speziellen geht es hier um Nachrichten, die im Facebook Messenger versendet werden. 

Diskussion im Europaparlament um Chatkontrolle

Bei der jetzigen Verordnung, die die Chatkontrolle ermöglicht, handelt es sich lediglich um eine Übergangsverordnung, im Europaparlament wird allerdings momentan über den Vorschlag einer verpflichtenden Chatkontrolle diskutiert.

Diese Verordnung soll Plattformen dazu verpflichten, anlasslos und flächendeckend private Nachrichten auf Messenger-Diensten zu scannen, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken. Die GFF schätzt den Nutzen dieser Verordnung als sehr gering ein, warnt allerdings vor den Folgen der Massenüberwachung. 

Eingriff in die Charta der Grundrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht in der Verordnung einen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Durch die anlasslose Überwachung soll das Recht auf Privat- und Familienleben, sowie das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und die Freiheit Informationen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen in Gefahr sein. 

Mit dieser Ansicht ist die GFF nicht alleine. Auch die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Ninon Colneric, vertritt die Auffassung, dass die Regeln gegen die Grundrechte verstoßen, wie sie in einem Gutachten bekannt gab. Dabei stützt sie sich vor allem auf die Argumentation des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung. 

Auch wenn die GFF hier zunächst dagegen klagt, dass explizit die Chats des Klägers nicht mehr durchsucht werden können, zielt sie mit der Klage auf eine Grundsatzentscheidung ab. 

„Wenigen Personen ist bewusst, dass ihre Kommunikation über Messenger bereits jetzt überwacht werden kann, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben. Gerade über die Chatfunktion sozialer Netzwerke teilen wir schnell unsere intimsten Gedanken. Sie müssen vor den Blicken Dritter sicher sein“, so Jürgen Bering, Verfassungskoordinator und Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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