Datenweitergabe

Droht eine Klagewelle gegen Mobilfunkanbieter wegen der Schufa?

Veröffentlicht: 28.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 28.09.2023
Schufa

Im April hat das Landgericht München entschieden, dass Mobilfunkanbieter Kundendaten nicht ohne Zustimmung an die Schufa weitergeben dürfen, wir berichteten. Dieses Urteil erging gegen die Telefónica Germany Co. OHG, aber auf Grundlage dieser Entscheidung könnte es nun zu einer Klagewelle kommen, wie die Tagesschau berichtete. 

Bis zu 5.000 Euro pro Person

Zwei Kanzleien wollen für Verbraucher:innen Schadensersatzklagen vornehmen. Dabei sollen sich bereits 100.000 Verbraucher:innen bei den beiden Kanzleien gemeldet haben. In ähnlich gelagerten Fällen haben Gerichte, den Geschädigten bis zu 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, sodass die Anwälte auch in diesem Fall mit ähnlichen Summen rechnen. Andreas Quauke von der Kanzlei Legalbird gab an, dass bereits 15.000 Schufa-Auszüge angefordert wurden und bei der Prüfung der ersten 3.500 jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen war. Die ersten Klagen sollen in dieser Woche noch erhoben werden, tausende weitere sollen noch folgen. 

Branchenverband hält Weitergabe für zulässig

Der Mobilfunkanbieter-Branchenverband VATM erklärte, dass er die Übermittlung der Vertragsdaten an die Schufa, für zulässig hält. Sie sei für eine Betrugsprävention notwendig. „Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre hat gezeigt, dass sich Betrugsrisiken so entscheidend verringern“, hieß es in einer Stellungnahme der VATM. Es sei auch für Verbraucher:innen vorteilhaft, da auch sie vor Identitätsmissbrauch geschützt werden, so die VATM. 

Allerdings hatten Verbraucherschützer immer wieder kritisiert, dass bei dem sogenannten Scoring, also der Bewertung der Verbraucher, die Daten zulasten der Kunden genutzt werden können. Auch sei es sehr intransparent, wie die Daten genutzt werden, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. 

Schufa selbst im Visier des EuGH

Seit 2021 ist auch die Schufa selbst auf dem Prüfstand. Das Verfahren ist seit 2021 beim EuGH anhängig. Entschieden werden soll, ob der Schufa-Score über das Zustandekommen eines Vertrags entscheiden darf, wir berichteten. Die Schufa selbst sieht der Entscheidung wohl aber gelassen entgegen. Der Score sei, nach Angaben der Schufa, in der Regel nicht maßgeblich, ob ein Vertrag zustande kommt. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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