Von Couch bis Kühlschrank

Wie geht die „Lieferung frei Bordsteinkante“ rechtssicher?

Veröffentlicht: 09.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2024
Eine Frau sitzt ratlos mit ihrem Hund auf einem Sofa am Straßenrand

Während man das Paar Schuhe in einen handlichen Karton packen und ganz leicht bis zur Haustür transportieren kann, ist die Auslieferung von größeren Online-Bestellungen etwas aufwendiger. Speditionswaren wie Haushaltsgroßgeräte, Möbel oder Matratzen müssen teilweise sogar per Spedition angeliefert werden. Wir erklären, was es mit der Lieferung bis zur Bordsteinkante auf sich hat und wie man sie rechtssicher im Shop umsetzen kann.

Versand von Speditionsware ist logistisch herausfordernd

Die Lieferung bis an die Bordsteinkante scheint die Lösung zu sein, mit der sich Unternehmen und ihre Zustelldienste die lästige Plackerei ersparen wollen. Es stellt sich zunächst aber die Frage, ob die Lieferung von Speditionsartikeln lediglich bis zur Bordsteinkante der Kundschaft so überhaupt übergestülpt werden darf oder ob die bestellte Ware bis an die Wohnungstür oder gar den tatsächlichen Einsatzort gebracht werden muss?

Die Antwort lautet im Grundsatz wie folgt: Ein Online-Shop muss seinen Vertrag und damit die Übergabe direkt gegenüber der Kundschaft erfüllen. Wohnt diese in einer Dachgeschosswohnung im fünften Stock und ohne Fahrstuhl, dann muss genau dort und nicht an der Bordsteinkante geliefert werden, denn auf der Straße wohnt die besagte Kundschaft nun mal nicht. 

Das Amtsgericht Bonn verdeutlicht die Rechtslage noch einmal und erklärt: Der bestellte Artikel (im Urteil ein Sofa) muss streng genommen sogar an den Verwendungsort gebracht werden. Haben Kundschaft und Shop beim Kauf keine weiteren Absprachen vereinbart, schuldet das Unternehmen also die Lieferung des Sofas tatsächlich bis an den Verwendungsort, beispielsweise ins Wohnzimmer, und nicht lediglich bis zur Bordsteinkante oder Haustür (Urteil vom 25. März 2010, Az.: 103 C 315/09). Das Gericht hatte sich insoweit auf den Standpunkt gestellt, dass Menschen durch den Internetkauf gerade von eigenen Bemühungen beim „Großeinkauf“ befreit werden wollen. Personen sollen und wollen das Schleppen von Sperrgut gerade nicht selbst auf sich nehmen. 

Lieferung frei Bordsteinkante wasserdicht vereinbaren

Doch jetzt die gute Nachricht: Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Absprachen zwischen dem Unternehmen und der Kundschaft sind entweder individuell im Nachgang an die Bestellung möglich. Alternativ kann, und das ist die sicherste Lösung, die Lieferung lediglich bis zur Bordsteinkante bereits vorher im Shop klargestellt werden. Für eine entsprechende Vereinbarung muss dem Angebot eindeutig und gut wahrnehmbar zu entnehmen sein, dass die Lieferung nur bis zur Bordsteinkante („frei Bordsteinkante“) erfolgt. Hierfür ist ein deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung und/oder in den am Preis verlinkten Lieferbedingungen nötig. Eine Regelung in den AGB allein könnte als nicht ausreichend betrachtet werden, denn sie ist für die Kundschaft unter Umständen überraschend oder nicht wahrnehmbar.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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