Unmittelbar vor einem Vertragsschluss mit einem Verbraucher muss der Unternehmer dem Verbraucher bestimmte Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise erteilen. Zudem gibt es sogar gesetzliche Vorschriften, wie der Bestell-Button bezeichnet werden darf und wie nicht. In einer Infografik haben die Rechtsexperten des Händlerbundes übersichtlich zusammengefasst, was es unbedingt zu beachten gilt.
Mit diesem Code können Sie die Infografik auf Ihrer Seite einbetten:
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Kommentare
vielen Dank für die Anmerkung. In unserem Beitrag haben wir den Vertragsschluss bei Ebay Kleinanzeigen näher erläutert. onlinehaendler-news.de/.../...
Viele Grüsse!
Die Redaktion
Gibt es dafür auch so einen Ablaufplan ?
vielen Dank für den Kommentar.
Auch im Online-Handel gilt der Grundsatz der Datensparsamkei t. Das Geburtsdatum wird für die Vertragsabwickl ung nicht benötigt. Die freiwillige Angabe ist aber möglich.
Beim Verkauf von jugendgefährden den Artikeln (z.B. Trägermedien) ist die Abfrage des Geburtstadtums im Bestellvorgango hnehin nicht ausreichend, da hier erhebliches Missbrauchspote nzial besteht. Hierfür muss stets eine gesonderte Altersverifikat ion/-kontrolle durchgeführt werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
Wie soll dann ein Shop mit beschränkter Altersfreigabe das dann lösen?
Oder beim Alkoholverkauf? Also überall da wo das Datum wichtig ist?
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