About You beendet Kooperation

Mädchenflohmarkt ist insolvent

Veröffentlicht: 08.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.06.2023
Millennial verkauft gebrauchte Kleidung in ihrem Haus

Die Second-Hand-Plattform Mädchenflohmarkt hat am gestrigen Tag (7. Juni 2023) Insolvenz angemeldet. Die Information stammt laut Wirtschaftswoche aus einer Gerichtsveröffentlichung. Laut Amtsgericht Stuttgart wurde Ilkin Bananyarli, Partner der Wirtschaftskanzlei Pluta, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Für Betroffene hat unsere juristische Redaktion bereits ein FAQ erstellt: Insolvenz Mädchenflohmarkt: zum FAQ

Warnung der Verbraucherzentrale

In den vergangenen Wochen häuften sich die Beschwerden der Mädchenflohmarkt-Kundschaft: So berichteten viele Betroffene, dass kein Geld ausgezahlt werden würde. Das veranlasste die Verbraucherzentrale zu einer Warnung.

Bei Mädchenflohmarkt können von Privatperson zu Privatperson gebrauchte Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires verkauft werden. Die Plattform finanziert sich dabei über eine Verkaufsprovision, die vom Kaufpreis abgezogen wird. Genau dieser übrige Kaufpreis wurde an viele Betroffene zuletzt nicht mehr ausgezahlt. Ob die Betroffenen im Lichte der Insolvenzanmeldung ihr Geld überhaupt noch bekommen werden, ist höchst fraglich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Insolvenz in einem eigenen FAQ.

Von Mädchenflohmarkt selbst gab es dazu keine Äußerungen. Auch die drei Köpfe des Unternehmens blieben bisher stumm. 

About You zieht Konsequenzen

Die Flut an Beschwerden, die auf verschiedenen Bewertungsplattformen eingingen, blieb auch beim Partner About You nicht unbemerkt. About You pflegt seit 2020 eine Partnerschaft mit Mädchenflohmarkt, die nun beendet wurde. Eine Sprecherin ließ laut Internetworld verlauten, dass in der vergangenen Woche „interne Prozesse abgestoßen“ wurden, um die Angebote von About You von der Secondhand-Plattform zu entfernen.

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#4 DIETERBRANDES 2023-06-12 19:00
Eigentlich sollte ebay sich gegen so einen offensichtliche n Mist ebenso wehren. Die hätten das Geld.
UND natürlich sollte es unter Rechtsanwälten eine Organisation geben, die solche Dinge angeht. Dann würden die RAte auch wieder im Ansehen unter den Bürgern wachsen.
Geld wär da genug da, denn eine Kostenapparat wie Handwerker, produzierendes Gewerbe oder Händler haben die nicht.
Ansonsten bleibt uns nun nur noch Trickserei. Quittungen "besorgen", auf Kleinanzeigen verkaufen oder Portalen, die die Zahlungen nicht verwalten oder Käufe bi ebay und Co rückgängig machen und in bar zahlen, wenn der Verkäufer das überhaupt will. Denn der Käufer und der Verkäufer nutzen ja den Kaufprozess und die Bezahlung über das Portal, weil sie sich denn sicherer fühlen.

Es ist einfsch nur eine riesige Idiotie und vor allem menschliche Tragödie, was uns der deutsche Staat hier antut, weil er das Gesetz der EU einfach durchwinkt.

[Anmerkung der Redaktion: Bitte bleiben Sie sachlich.]
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#3 DIETERBRANDES 2023-06-12 18:42
Und deswegen ist dieses Gesetz vollkommen unnütz und wie Birgit schrieb wird es dazu führen, dass sehr viele Artikel nicht mehr verkauft werden, wenn sie gebaucht sind. Den keiner möchte nun Belege sammeln wie ein Buchhalter oder bei 30 Artikeln oder 2000 Euro Schluss machen.

Für wen hält sich ein Politiker, so schlecht zu recherchieren, seine dumme Nuss nicht anzustrengen, ausbildungsmäss ig und intelligenzmäss ig einen Job anzutreten dem er nicht im geringsten gewachsen ist. Auch in diesem kleinen Fall zeigt sich ds wieder sehr deutlich.

Also ich wäre dafür echte Volksvertreter (wie Laienrichter) in die EU und die Parlamente und Stadträte nach Losverfahren zu senden. Oder es müsste Strafe für Politiker geben.

Oder es müsste für Politiker eine Prüfung geben oder eine Art Ausbildung oder fachliche Zuweisungen, z.B. Gesundheitsmini ster müsste Arzt sein usw.

Aber so wie es jetzt ist, geht es jedenfalls nicht.
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#2 DIETERBRANDES 2023-06-12 18:26
genauso sehe ich das auch. Der Bürger wird sukzessive in die Ecke gedrängt. Du musst nun Belege sammeln und wirst nun abermals in einem Teilbereich des Lebens durch die Bedrohung und die Strafmöglichkei t dazu erzogen, dass du nun keine Waren mehr verkaufst bei ebay und Co über 3000€/30Stk und selbst der private Verkäufer dir nun eine Quittung ausstellen muss.

Denn beim Verkauf musst du dem FA nun den Kauf mittels Beleg nachweisen. Entweder Kauf mit Rechnung , also gewerblich oder privat mit Quittung. Damit ziehst du den privaten Verkäufer noch mit in den üblen Sumpf des Finanzamts hinein (alles unterstützt durch sämtliche Bereiche der Juristerei wie Judikative, Richter und RAte).

Doch faktisch macht es keinen Sinn. Denn ebnso wie Schwarzarbeit gibt es keinen volkswirtschaft lichen Grund für den Staat das ganze zu kontrollieren. Denn egal was passiert. Das vermeintlich "an der Steuer vorbeimanövrier te Geld" ist ja flugs wieder im Steuerkreislauf .

Denn was passiert mit diesem "unversteuertem " Geld. Genau, das wird morgens fürs Brötchen beim Bäcker versteuert, Mittags an der Tanke mit riesiger Steuer belegt und abends bei Lidl oder in der Dönerbude o.ä. egal wo es hinfliesst und wenns auch erst mal gespart wird auf ein neues Auto, es fliest flugs immer und immer wieder in den Steuerkreislauf .
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#1 Birgit 2023-06-12 15:29
Die Insolvenz ist allein deswegen schon kein Wunder, weil private Anbieter nichtvmehr als 30 Kleinstartikelc hen pro Jahr verkaufen dürfen, weil die Plattform sonst diese "gewerbliche" Tätigkeit dem Finanzamt melden muss. Die EU ist und bleibt ein Nachhaltigkeits zerstörer. Punkt.


Und nein, ich hatte diese Plattform nicht genutzt
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