5 Top-Themen des Tages: EBay verkaufsstärkster Tag, Tengelmann Shopwings, Poodle-Sicherheitslücke, Amazon-Drohnen, Supreme Court urteilt

Veröffentlicht: 10.12.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 16.12.2020

EBay erwartet, dass der 14. Dezember in diesem Jahr der verkaufsstärkste Tag des Jahres werden wird. Außerdem: Tengelmann will offenbar Anteile an Shopwings, Poodle-Sicherheitslücke ist scheinbar größer als bisher bekannt, Amazon möchte trotz Verboten Drohnen testen und der Supreme Court hat sich in einem Urteil für Amazon ausgesprochen.

Top-Themen 10.12.2014

EBay: verkaufsstärkster Tag dieses Jahr am 14. Dezember

Die Weihnachtszeit ist die wichtigste Zeit des Jahres für den Handel. EBay hat nun verkündet, dass der verkaufsstärkste Tag des Jahres auf dem deutschen Marktplatz am 14. Dezember stattfinden wird. Im vergangenen Jahr fiel der stärkste Tag auf den 4. Dezember - den späteren Zeitpunkt in diesem Jahr begründet eBay mit dem offenbar gesteigerten Vertrauen der Kunden.

Tengelmann will auf Shopwings setzen

Offenbar möchte Tengelmann sich mit 36 Prozent an dem Unternehmen Shopwings aus dem Hause Rocket Internet beteiligen. Die Investitionsabsichten von Tengelmann gehen aus einer Bekanntmachung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hervor.

SSL-Sicherheitslücke wohl größer als angenommen

Es sind Meldungen wie diese, welche die Unsicherheit der User schüren: Neue Informationen geben Anlass zu glauben, dass die Gefahr durch die bereits bekannt gewordene Poodle-Sicherheitslücke größer ist, als bisher geglaubt. Obwohl Websites durch den modernen Verschlüsselungsstandard TLS (mit Version vor 1.2) geschützt werden, kann der Server wohl im Zuge eines erfolglosen Verbindungsaufbaus auf den veralteten Standard SSL zurückgreifen. In diesem Fall soll es Angreifern gelingen können, sensible Nutzerdaten abzugreifen und Datenübertragungen zu manipulieren. Weltweit könnten zehn Prozent aller Websites betroffen sein.

Drohnen-Tests: Amazon will Verboten trotzen

Amazon sind in den vergangenen Monaten viele Steine in den Weg gelegt worden. Das Unternehmen hatte im Sommer 2013 angekündigt, Drohnen zu entwickeln, die für den Transport von Paketen geeignet sind. Doch obwohl die Tests im Labor und auf privatem Testgelände erfolgreich gewesen seien, hätte die US-Luftfahrtbehörde FAA Einwände und Kritik geäußert. Weil Amazon die Erprobung der Fluggeräte somit untersagt bleibt, hat der Konzern nun angedroht, die Forschung und Entwicklung der Fluggeräte ins Ausland zu verlagern.

Oberster US-Gerichtshof entscheidet für Amazon

Es ist ein Sieg für Amazon und eine Niederlage für seine Mitarbeiter. Der Supreme Court hat in den USA entschieden, dass Sicherheitskontrollen nach der Arbeit keine zu bezahlenden Überstunden sind. Dabei hatten Mitarbeiter von Amazon gerade beklagt, dass sie jeden Tag zusätzliche Zeit durch Sicherheitskontrollen bei Amazon verlieren würden. Medienberichten zufolge beriefen sich die Richter bei ihrer Urteilsbegründung auf ein arbeitgeberfreundliches Gesetz aus dem Jahre 1947.

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