Abmahnmonitor: OS-Link bei Amazon, Elektrohändler, Grundpreis bei Kapseln

Veröffentlicht: 20.02.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.02.2018

Obwohl die Online-Streitschlichtung komplett von Händlern und Verbrauchern ignoriert wird, findet die Hinweispflicht großen Anklang bei den Abmahnern. Diese Woche haben wir einen äußerst praxisrelevanten Fall, der alle Amazon-Händler betrifft.

Amazon
© Ink Drop / Shutterstock.com

Wer? Anke Rump (über die Kanzlei Rump)

Wie viel? 612,80 Euro

Betroffene? Händler von Körben und Flechtprodukten

Was? OS-Link bei Amazon, widersprüchliche Widerrufs-/Rückgabefristen

Seit 09.01.2016 muss sich auf jeder Webseite, auf der Waren oder Dienstleistungen bestellt werden können, ein Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden.

Damit Händler ihrer Pflicht auf einer Webseite nachkommen, setzen sie im Impressum, in den AGB oder an andere leicht auffindbarer Stelle im Shop einen Hinweis, wo Verbraucher die Online-Streitschlichtungsplattform erreichen können. Dieser Hinweis muss insbesondere einen anklickbaren Link zur OS-Plattform enthalten.

Amazon-Händler können diese Pflicht nicht in vollem Umfang nachkommen, da Amazon keine Verlinkungen auf externe Seiten zulässt. Im Impressum kann der Hinweis zwar eingefügt werden, er kann jedoch nicht wie von den Gerichten gefordert als klickbar ausgestaltet werden. 

Aus diesem Grund sei hier nocheinmal auf die Amazon-Funktion hingewiesen: Um die Umsetzung der Informationspflicht zu erleichtern, hat Amazon eine Funktion eingeführt, mit der Amazon-Händler den Hinweis inklusive des erforderlichen anklickbaren Links automatisch über ihr Verkäuferkonto einbinden können. Aus gegebenen Anlass sei Amazon-Händlern dringend empfohlen, diesen Hinweis zu aktivieren:

Amazon Streitschlichtung
Abhakfenster

Aktiviert werden kann dieser Hinweis unter: „Impressum & Info zum Verkäufer“.

Außerdem wird den abgemahnten Amazon-Händler (ohne nähere Erläuterung) vorgeworfen, er informiere nur über das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es fehle jedoch der Hinweis auf das von Amazon angebotene 30-tägige Widerrufsrecht. 

 

Wer? Big Difference GmbH & Co. KG (über die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein)

Wie viel? 1242,84 Euro

Betroffene? Händler von Elektrogeräten

Was? Unvollständige Kennzeichnung

Schon seit Jahren ist sie geltendes Recht: die Registrierungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte. Auch importierende Händler gelten als Hersteller und sind registrierungspflichtig. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden. Damit ist es jedoch mit der Händerpflicht noch nicht getan. Das Elektrogesetz gibt neben der Registrierung auch noch spezielle Kennzeichnungsvorschriften, die Hersteller vornehmen müssen, deren Abstinenz in einer aktuellen Abmahnung beanstandet wird:

  • Angabe des Herstellers auf dem Produkt
  • Fehlende Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
  • Fehlende CE-Kennzeichnung am Produkt (nicht zu verwechseln mit der Werbung für das CE-Zeichen)
  • Fehlende Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Die Händler, die Elektroprodukte verkaufen, können und sollen die Richtigkeit der Angaben zwar nicht prüfen. Sie sind jedoch zumindest zu einer stichprobenartigen Kontrolle verpflichtet, „ob“ die Angaben vorhanden sind.

 

Wer? Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Nahrungsergänzungsmitteln

Was? Fehlender Grundpreis

Besonders in der Erkältungszeit finden Nahrungsergänzungsmittel wieder reißenden Absatz. Doch nicht nur Kaufwillige, sondern auch Verbände und Konkurrenten sehen genau hin. Aus aktuellem Anlass sei daher auf die Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungsmitteln hingewiesen: Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform (nach Stückzahl angeboten) müssen beim Verkauf auch mit dem Gesamtgewicht gekennzeichnet sein. Wie nicht anders zu erwarten sind alle Produkte, die nach Gewicht angeboten werden, auch folglich mit einem Grundpreis zu versehen.

Außerdem Thema der Abmahnung: die Werbung mit gesundheitlichen Wirkweisen ohne wissenschaftlichen Beleg.

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