Gesetzentwurf: Zahlartgebühren dürfen nicht mehr an Kunden weitergegeben werden

Veröffentlicht: 08.02.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 08.02.2017

Nachdem erst ein Referentenentwurf vorlag, macht die Regierung jetzt Nägel mit Köpfen und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Das Ziel des Gesetzes: Händler dürfen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. 

Man working at desk and purchasing products online, he is making a payment using a credit card
© Stokkete – shutterstock.com

Keine Gebührenweitergabe – europaweit und auch stationär

Vor knapp einer Woche legte das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vor, der Online-Händler dazu verpflichten soll, alle Zahlungsarten in ihrem Shops für den Kunden kostenfrei anzubieten. Nun scheint die Regierung Nägel mit Köpfen machen zu wollen, denn wie das Bundesfinanzministerium am heutigen Dienstag mitgeteilt hat, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Der Gesetzesentwurf stammt dabei sowohl aus der Feder des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als auch aus der des Bundesministeriums der Finanzen.

Der neue Gesetzesentwurf sieht die Stärkung des Wettbewerbs und der Sicherheit im Zahlungsverkehr vor, wobei Kunden von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister profitieren. Das bedeutet tatsächlich, dass Online-Händler, sollte das Gesetz zugelassen werden, zukünftig keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr von den Kunden verlangen dürfen. Dies soll dann europaweit und auch für den stationären Handel gelten.  

Auch die Sicherheit steht auf dem Prüfstand

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu: „Durch die Regelungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird der Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr deutlich gestärkt. Die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg.“ Und auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble äußert sich zufrieden mit dem Entwurf: „Durch die neuen Regelungen werden Zahlungen im Internet noch sicherer und günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren belastet und in die Irre geführt.“

Neben den Kosten hat die Regierung auch die Sicherheit von Zahlungen ins Auge gefasst. Gerade im Internet soll diese dadurch verbessert werden, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung, das heißt eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) verlangen sollen. Wie diese Anforderungen genau aussehen, soll in Kürze  in den technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation bekannt gemacht werden.

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensterichtlinieumsetzungsgesetz – ZDUG) kann hier herunter geladen werden.

Das sagen unsere Leser

Die Neuregelung stößt jetzt schon bei einigen Händlern auf Kritik. Unter anderem ist von „Bevormundung von Händlern und Kunden“ die Rede. Auch wenn oft das Argument angeführt wird, dass die Gebühren in den Verkaufspreis mit einkalkuliert werden, ist dies nur bedingt richtig. Wie ein OnlinehändlerNews Leser anmerkt, ist diese Maßnahme bei hochpreisigen Artikeln äußerst fragwürdig, da durchaus zweistellige Beträge auf den eigentlichen Preis aufgeschlagen werden müssten. Damit wäre man jedoch nur noch bedingt wettbewerbsfähig.

Zudem, so werden Stimmen laut, könnte das neue Gesetz dazu führen, dass die Konsolidierung bei den Zahlungsarten vorangetrieben wird. Statt der aktuell gängigen rund fünf Zahlungsarten könnte die Auswahl auf zwei oder drei Arten zusammenschrumpfen. Ob das jedoch besonders kundenfreundlich ist, ist fraglich. Und auch für die Händler wird es ein Balance-Akt, denn sie müssen gesetzlich jetzt schon mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart im Online-Shop zur Verfügung stellen und dann auch noch die beliebtesten Zahlungsarten der Kunden berücksichtigen.

 

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