Inspiration oder Fälschungen?

Klage wegen Sheins KI-generierten Designs

Veröffentlicht: 29.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 29.08.2023
Shein-App

Dass es bei KI-generierten Werken zu Problemen mit der Urheberschaft kommen kann, wird bereits seit langem befürchtet. Jetzt klagen US-Designer:innen gegen Shein, da das Unternehmen KI-generierte Waren verkauft, die der Designerkleidung zu stark ähnele. Die Designer:innen werfen dem Fashion-Händler vor, dass der Design-Algorithmus des Unternehmens die Designs unverändert übernommen hat, wie Fashionnetwork berichtete. 

KI kopiert Designs nahezu eins zu eins

Der Vorwurf der Designer lautet, dass es gerade das Konzept des Fast-Fashion-Händlers sei, Designs zu kopieren. „Wieso würde sich Shein die Mühe machen, ihre Arbeit genau zu reproduzieren, wenn es doch einfacher und ganz offensichtlich weniger problematisch wäre, wenn sie sie wie andere Unternehmen der Bekleidungsindustrie einfach nachahmen würden?“, zitiert Fashionnetwork die Anklage. Bei den Kläger:innen handelt es sich um Krista Perry, Larissa Martinez und Jay Baron.

Laut der Anklage sei die KI von Shein in der Lage, zu erkennen, welche Produkte die größten wirtschaftlichen Erfolgschancen haben. Diese werden dann kopiert. Das könnte den entgangenen Gewinn für die ursprünglichen Designer:innen um so größer machen. 

„Rico Act“ einschlägig?

Die verworrenen Unternehmensstrukturen von Shein erschweren es, die Verantwortlichkeit zuzuordnen. Die Anwälte sprechen von einer Verschleierung der Verantwortlichkeit. Als Lösung soll der sogenannte „Rico Act“ dienen. Das Gesetz ist eigentlich geschaffen worden, um gegen kriminelle Vereinigungen und organisiertes Verbrechen vorzugehen. Es ermöglicht allerdings, alle beteiligten Akteure, ob direkt oder indirekt, zur Rechenschaft zu ziehen. 

Shein soll sich nach Angaben von Fashionnetwork folgendermaßen zu den Vorwürfen geäußert haben: „[Shein] nimmt alle behaupteten Verstöße ernst und ergreift umgehend Maßnahmen, wenn Klagen von den rechtmäßigen Inhabern von Rechten am geistigen Eigentum eingereicht werden“

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