Ist Hafermilch ein Grundnahrungsmittel?

SPD und Grüne fordern Steuersenkung für vegane Milchalternativen

Veröffentlicht: 30.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 30.08.2023
Milch und Milchalternativen

Immer mehr Menschen steigen auf vegane Alternativen zu Milchprodukten um. Allerdings gelten diese im Vergleich zu Kuhmilch nicht als Grundnahrungsmittel und werden daher mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert, während der Steuersatz für Kuhmilch bei 7 Prozent liegt. Politiker der Grünen und der SPD fordern jetzt eine Senkung des Steuersatzes auch auf Milchersatzprodukte. 

Milchalternativen gewinnen an Beliebtheit

Auch wenn der Großteil der Leute immer noch Kuhmilch konsumiert, ist der Pro-Kopf-Verbrauch von pflanzlichen Milchalternativen zwischen 2014 und 2022 um das Vierfache gestiegen. Während der Absatz von Milchalternativen 2022 um 14 Prozent stieg, erreichte der Pro-Kopf-Verbrauch von Kuhmilch im Jahr 2022 mit 46,1 Kilogramm ein Rekordtief. 

Gründe für den Konsum von pflanzlichen Alternativen gibt es viele, wie eine Umfrage des Marktforschungsunternehmen POSpulse zeigt. Den meisten geht es allerdings um Tier- oder Klimaschutz.

Anpassung lange überfällig

SPD-Steuerexperte Tim Klüssmann hält die Anpassung für lange überfällig, wie der WDR berichtete. „Ich kann mir sehr gut vorstellen, die Mehrwertsteuer auf Milchersatzprodukte bereits kurzfristig im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zum Jahressteuergesetz zum 1. Januar 2024 auf sieben Prozent zu reduzieren“, so der SPD Politiker. 

Agrarminister Cem Özdemir von den Grünen äußerte sich bereits im letzten Jahr zur Senkung der Mehrwertsteuer für pflanzliche Produkte. Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer für Fleischprodukte erhöht werden, wie die Welt berichtet. 

Die steuerliche Ungleichbehandlung stößt auch deswegen auf Unverständnis, weil die pflanzlichen Alternativen klimafreundlicher sind, so Bruno Hönel von den Grünen. 

Die Stimmen der FDP sind hingegen zögerlich. Til Mansmann, Mehrwertsteuerexperte der FDP-Bundestagsfraktion, gab an, dass erst die Steuerschätzung abgewartet werden muss, bevor Entscheidungen getroffen werden können. 

Einheitlicher Steuersatz oder Vergünstigung der Alternativen?

Das Institut für deutsche Wirtschaft ist für eine einheitliche Besteuerung für alkoholfreie Getränke. Damit würden auch Milchalternativen den gleichen Steuersatz haben wie Kuhmilch. Hier spricht man sich für den reduzierten Satz von sieben Prozent aus. 

Der Bundesrechnungshof hingegen spricht sich für einen einheitlichen Steuersatz von 19 Prozent aus. „Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden“, so der Bundesrechnungshof in einem Bericht zu ausstehenden Steuerreformen. 

Umweltaktivist:innen sind hingegen gegen einen Einheitstarif. Mit einer Steuersenkung könnten Menschen dazu gebracht werden, sich für die klimafreundlichere Alternative zu entscheiden. Niedrige Steuern könnten dafür sorgen, Ersatzprodukte in größeren Mengen abzusetzen, sodass sie kostengünstiger produziert werden können, so Patrick Müller von BUND.

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