Wir wurden gefragt

Wer trägt die Kosten, wenn die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert?

Veröffentlicht: 04.04.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.04.2024
Comic-Bild: Frau steht in ihrer Haustür und weißt einen Paketboten ab, der gerade ein Paket abliefern möchte

In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert. Die Folge ist, dass der Versanddienstleister die Ware zurück zum Händler oder zur Händlerin schickt. Dadurch entstehen natürlich Zusatzkosten. Wer muss diese überhaupt tragen?

Wer die Annahme verweigert, kommt in Verzug

Schauen wir uns dazu erstmal an, was eine Annahmeverweigerung im rechtlichen Sinn eigentlich ist: Schließt man einen Kaufvertrag ab, werden beide Seiten zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Verkäufer:innen müssen die Ware zusenden und die Kundschaft ist zur Abnahme verpflichtet. Wird jetzt die Annahme des Pakets verweigert, begeht man zwar rechtlich gesehen keine Pflichtverletzung, kommt aber in Verzug. Verkäufer:innen haben damit das Recht, ihre Mehraufwendungen von der Kundschaft ersetzen zu lassen. Zu diesen Mehraufwendungen gehören neben den Kosten für die Erhaltung und Aufbewahrung der Sache auch die Rücksendekosten.  

 

Wenn Widerruf und Annahmeverweigerung Hand in Hand gehen

Etwas anders sieht es aus, wenn die Kundschaft den Widerruf erklärt hat: Hier regelt die Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung. 

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass man die Annahmeverweigerung nicht einfach pauschal als Widerruf werten darf. Zu einem Widerruf gehört immer eine Widerrufserklärung. Bleibt diese aus, handelt es sich nicht um einen Widerruf.

In der Praxis haben Händler:innen hier zwei Möglichkeiten: Wenn in der Widerrufsbelehrung ohnehin geregelt ist, dass die Kosten für die Rücksendung von der Kundschaft getragen werden, ist es durchaus vorteilhaft, die Annahmeverweigerung als Widerruf zu werten. So erspart man sich lange Diskussionen. Dennoch sollte man dem Kunden oder der Kundin mitteilen, dass man die Annahmeverweigerung so wertet, oder einfach mal nachfragen.

Wenn in der Widerrufsbelehrung allerdings geregelt ist, dass die Rücksendekosten vom Shop getragen werden, kann es sinnvoll sein, erstmal abzuwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Kommt in dieser Zeit keine Widerrufserklärung, kann man die Kundschaft kontaktieren und sie auf ihren Annahmeverzug samt der damit einhergehenden Kosten aufmerksam machen. 

Paketannahme verweigert: Wie sollen Händler mit der zurückgesandten Ware umgehen?

Was ist nun aber, wenn keine Widerrufserklärung einging? Die Ware ist also wieder im Lager, sollte laut Kaufvertrag aber bei der Kundschaft sein. Die Kundschaft dürfte sogar die Herausgabe trotz der Annahmeverweigerung verlangen. Einfach weiter verkaufen, ist rechtlich eigentlich nicht vorgesehen. Im Gesetz ist in solchen Fällen ein Selbsthilfeverkauf via öffentlicher Versteigerung vorgesehen. Sonst müsste man die Ware bis zum Ablauf der Verjährungsfrist aufbewahren. In der Praxis werden aber die wenigsten Online-Händler:innen diesen Weg gehen. Stattdessen ist es ratsam, mit der Kundschaft ins Gespräch zu gehen. Lässt diese wissen, dass sie das Produkt ohnehin nicht mehr möchte, kann der Kaufvertrag aus Kulanz storniert werden. 

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