Wir wurden gefragt: Warum gibt es ear und Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Veröffentlicht: 15.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Händler, die Fragen zum Elektrogesetz haben oder sich registrieren wollen, müssen dies zwangsläufig bei der Stiftung ear tun und an diese auch die Gebühren entrichten. Im Bereich des Verpackungsgesetzes wird dies durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister geschehen. Aber warum gibt es diese Stellen und warum dürfen sie überhaupt ein Bundesgesetz umsetzen? Wir sind der Frage nachgegangen.

Rechtsfrage
© Brian A Jackson/shutterstock.com

Was machen diese Unternehmen

Die Stiftung ear mit Sitz in Fürth dürfte den meisten Händlern von Elektrogeräten gut bekannt sein, denn sie organisiert und kontrolliert die Registrierungspflicht, die der Gesetzgeber eingeführt hat und informiert darüber hinaus rund um das Thema ElektroG. Zuletzt insbesondere über die Änderung des Anwendungsbereiches und der sich dadurch veränderten Gerätekategorien. Neu hingegen dürfte für die meisten Händler die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” mit Sitz in Osnabrück sein. Wie die ear im ElektroG, soll die Zentrale Stelle die Registrierungsdatenbank im Bereich des Verpackungsgesetzes führen, das am 01. Januar 2019 in Kraft tritt. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde explizit zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gegründet. Daneben hat auch sie die Aufgabe, über alle Belange rund um das VerpackG zu informieren.

Wie sind sie entstanden?

Die Stiftung ear gibt es inzwischen seit dem Jahr 2004. Sie wurde ursprünglich durch verschiedene Herstellerverbände gegründet, um anschließend das ElektroG umsetzen zu können. Gründungsmitglieder waren damals auch Hersteller wie Bosch, Siemens und Sony. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister dagegen ist eine noch relativ junge Stelle und wurde durch Verbände wie Handelsverband Deutschland, Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Markenverband e.V gegründet.

Warum haben sie solche Kompetenzen?

Der Grund, warum beide Stellen handeln dürfen, liegt darin, dass beide als sog. "Beliehene" für den Gesetzgeber fungieren. Damit ist gemeint, dass ihnen Befugnisse einer Verwaltung übertragen worden sind und sie daher ähnlich wie eine Behörde öffentliche Aufgaben erfüllen. Ein Beliehener kann neben einer ganz normalen Person auch ein Verein oder eine GmbH sein. In der Regel ergibt sich die Beleihung aus einem Gesetz oder auch durch einen besonderen Akt der Verwaltung. Im täglichen Leben trifft man auf Beliehene wie TÜV oder Notare.

Die Stiftung ear wurde im Juli 2005 durch das Umweltbundesamt beliehen und ist für die übertragenen Aufgaben im Bereich des ElektroG zuständig. Sie hat daher auch Rechte bekommen, wenn es um die Erhebung der Gebühren für ihre Arbeit geht. Die Aufgaben und die Rechte der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ergeben sich aus dem VerpackG direkt, denn darin steht, dass die Zentrale Stelle ab dem 01. Januar 2019 die Aufgaben des VerpackG als Beliehene warnimmt. Die genauen Aufgaben und Befugnisse sind in § 26 VerpackG aufgeführt. Nur diese darf die Stelle auch ausüben.

Vorgehen gegen Entscheidungen der Stellen

Da die Stellen praktisch als Behörden fungieren, lassen sich auch die Entscheidungen mit den gleichen Mitteln angreifen, wie die einer originären Behörde. So kann gegen Entscheidungen ein Widerspruch eingelegt werden oder sogar Klage eingereicht werden.

Antwort:

Die Unternehmen wurden zur Umsetzung eines Gesetzes beliehen und handeln daher als Teil der Verwaltung.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.