Einer Kurzstudie des ECC Köln zufolge sehen noch einige Händler Handlungsbedarf in Sachen Multi-Channel. Außerdem: HSE 24 setzt künftig auf Responsive Design für den M-Commerce und die EU-Kommission geht gegen einzelne Online-Unternehmen vor.
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In einer Kurzstudie hat das ECC Köln gemeinsam mit CoreMedia, IBM und T-Systems Multimedia Solutions Erfolgskriterien und Auswirkungen des Multi-Channels untersucht. In der Untersuchung ging es um die Frage, welche Erlebnisse für Kunden wirklich erfolgsversprechend seien und wie sie kanalübergreifend inszeniert werden können. 81,2 Prozent der befragten Händler gaben dabei an, dass die Bedeutung der Erlebnisvermittlung in Online-Shops zukünftig zunehmen werde. 48 Prozent gehen von einer starken Relevanzzunahme aus. Im eigenen Online-Shop sehen noch 39 Prozent der befragten Händler einen deutlichen Handlungsbedarf. „Händler, die heute schon auf erlebnisorientierte Funktionalitäten setzen, können Kunden emotional an sich binden und den Freizeitcharakter des Shoppens auch online bedienen“, sagte Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln.
Online-Händler HSE 24 hat nach eigenen Angaben seinen Online-Shop für eine kanalübergreifende Ansprache der Kunden überarbeitet. Ab sofort können die Kunden auch die mobile Website des Online-Shops im Responsive Webdesign nutzen. „Die Verbindung von Online-Shop, Mobile und TV eröffnet neue Möglichkeiten der Interaktion mit dem Kunden. Optimale Nutzerfreundlichkeit, interaktive Funktionen und eine kundenspezifische User-Experience hatten bei der Gestaltung unseres neuen Webauftritts deshalb oberste Priorität”, sagte Jörg Simon, Leiter Neue Medien HSE 24. Zahlreiche Kunden von HSE 24 kaufen inzwischen über mobile Kanäle ein. Im vergangenen Jahr tätigten 23 Prozent der Neukunden ihren Erstkauf über mobile Devices, so HSE 24. (per E-Mail)
Die EU-Kommission arbeitet daran, den Online-Handel in Europa auch über die Ländergrenzen hinweg einfacher zu machen. Gleichzeitig geht die Kommission jetzt gegen Online-Shops vor, die anscheinend illegalen Handel betreiben. Medienberichten zufolge ist die Kommission bereits gegen erste Unternehmen vorgegangen, darunter zum Beispiel gegen einen Online-Shop für Videospiele, welcher gegen die Regelungen des Geoblockings verstoßen haben soll.