02.07.2015 – Deutsche Post sucht Streikbrecher | Google und das „Recht auf Vergessen“ | Gema-Klage gegen Youtube zurückgewiesen

Veröffentlicht: 02.07.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 01.07.2015

Was heute wichtig ist: Kritiker werfen der Deutschen Post vor, dass sie gezielt „Streikbrecher“ einsetzte. Tatsächlich sucht das Unternehmen im Moment über die Arbeitsagentur nach Mitarbeitern, die für die streikenden Beschäftigten einspringen. Außerdem: Eine Analyse zeigt, was Google beim „Recht auf Vergessen“ bislang gelöscht hat und die Gema verliert gegen Youtube vor Gericht.

Der Newspreview für den 2. Juli 2015.

© Marco2811 - fotolia.com

Deutsche Post kommt nicht zur Ruhe

Der Druck auf die Deutsche Post wird größer. Seit über drei Wochen streiken die Mitarbeiter des Unternehmens und nicht nur bei der Deutschen Post liegen die Nerven offenbar blank. Die Deutsche Post sucht gerade offiziell über die Arbeitsagentur Mitarbeiter, die von Kritikern als „Streikbrecher“ bezeichnet werden. Denn diese sollen die Mitarbeiter ersetzen, die gerade streiken und diese so unter Druck setzen. Gleichzeitig haben Verbraucher jetzt eine Online-Petition gestartet, welche den Druck auf Deutsche Post und Ver.di erhöhen soll. Auf Twitter wurde die Stellenanzeige der Deutschen Post veröffentlicht:

 

 

Wie Google „Recht auf Vergessen“ handhabt

Vor etwa einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unliebsame Informationen aus Suchmaschinen für die Verbraucher löschbar sein müssen. Eine Analyse des Heise Verlags blickt jetzt auf die Handhabung zurück. So wurden laut Transparenzbericht von Google in den letzten zwölf Monaten europaweit knapp eine Million URLs auf Basis von 266.956 Lösch-Ersuchen untersucht. Davon wurden 400.000 Einträge dieser URLs tatsächlich entfernt. Auch interessant: Unter den zehn Domains, deren URLs bei Google oft von Löschanfragen betroffen sind, finden sich zumeist große Social-Media-Dienste, aber auch die eigenen Angebote von Google.

Gema-Klage gegen Youtube zurückgewiesen

Im Moment muss Googles Videoplattform Youtube keine Gebühren an die Gema bezahlen, wenn es sich um Videos handelt, die von Nutzern hochgeladene Inhalte zeigen. Das hat das Landgericht München I jetzt entschieden. Laut Google hätten die Richter den Status von Youtube als Hostprovider bestätigt. Damit sei Youtube nicht direkt für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich.

 

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