Wir wurden gefragt: Werden Cookie-Banner mit der DSGVO zur Pflicht?

Veröffentlicht: 25.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Online-Handel ohne Datenverarbeitung? Undenkbar. Schon beim virtuellen Betreten einer Webseite werden reihenweise Daten der Besucher erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet. Das geht natürlich nur im Rahmen des gültigen Datenschutzrechts. Das wird sich auch beim Einsatz von Cookies durch die neue DSGVO nicht ändern. Was wird aus den weit verbreiteten Cookie-Bannern nach den Regeln der neuen DSGVO?

Cookies
© faithie / Shutterstock.com

Cookies im Netz: Usability contra Datenschutz

Cookies sind kleine Textdateien, die temporär auf dem Rechner des Webseitenbesuchers abgelegt werden und die dessen Browser speichert. Sie dienen in der Regel dazu, das Web-Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Beispielsweise sorgen Cookies dafür, dass der Warenkorb des potenziellen Käufers gespeichert wird.

Webseitenbesucher können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern. Dabei kann es jedoch dazu kommen, dass nicht alle Funktionen einer Website vollumfänglich genutzt werden können. Internetuser können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (z. B. der IP-Adresse) sowie die Verarbeitung der Daten verhindern, indem sie Plug-Ins nutzen (Opt-out, z. B. bei Google Analytics Cookies). Weil das Abfassen der Daten vielen Internetusern widerstrebt, blockieren sie Cookies im Browser oder widersprechen dem Einsatz durch die weitverbreiteten Cookie-Banner auf Webseiten. Sind diese auf Webseiten deshalb eine Pflicht?

Ist für die Verwendung von Cookies eine Einwilligung über Banner erforderlich? 

Weder für die Verwendung von Cookies noch von Tracking- und Analyse-Tools ist zukünftig eine ausdrückliche explizite Einwilligung (z. B. über ein Pop-up, eine Checkbox, einen Banner) erforderlich. Die DSGVO lässt als Einwilligung des Betroffenen ausdrücklich "die Auswahl von Browser-Einstellungen" genügen. Bisher geht man (bis auf eine Ausnahme) davon aus, dass Cookie-Banner auf Webseiten daher keine Pflicht und damit nicht zwingend erforderlich sind.

Die Besucher einer Website, auf der Cookies eingesetzt werden, müssen auch weiterhin über deren Vorhandensein hingewiesen werden. Des Weiteren muss eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Setzen der Cookies geschaffen werden, über die regelmäßig in der Datenschutzerklärung hingewiesen wird.

Wie sich der Einsatz von Cookies zukünftig konkret gestalten wird, ist derzeit noch unklar. Genaueres zu dieser Frage wird die neue E-Privacy-Verordnung regeln. Die Verordnung befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren und wird wahrscheinlich erst 2019 in Kraft treten. Die bestehende Rechtslage bleibt daher zunächst unverändert. 

Antwort:

  1. Keine ausdrückliche Einwilligung über Banner o. ä.

Weder für die Verwendung von Cookies noch von Tracking- und Analyse-Tools ist zukünftig eine explizite Einwilligung (z. B. über ein Pop-up, Checkbox, Banner) erforderlich.

  1. Aber: Hinweis in der Datenschutzerklärung

Die Besucher einer Website, auf der Cookies und Tracking- und Analyse-Tools eingesetzt werden, müssen über deren Vorhandensein und die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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