Vorstoß der Deutschen Post

Arbeitsministerium spricht sich gegen Sonntagslieferungen aus

Veröffentlicht: 23.04.2020 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
LKW des Logistikers DHL

In Zeiten der Coronapandemie und des eingeschränkten stationären Handels greifen viele Kunden auf Online-Bestellungen zurück. Die erhöhte Nachfrage treibt auch das Paketaufkommen voran und genau diesen Umstand nahm die Deutsche Post zum Anlass, einen Vorstoß zu wagen: Sie äußerte den Wunsch, auch an Sonntagen Pakete an Kunden zustellen zu wollen. Doch das Bundesarbeitsministerium zeigt sich nun wenig begeistert von dem Vorschlag.

Es liege „keine hinreichende Begründung“ für Sonntagszustellung vor

„Wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden hat, liegt keine Versorgungskrise vor, die die Versorgung der Bevölkerung durch eine Sonntagszustellung von Paketen dringend nötig machen würde“, zitiert Spiegel Online einen Sprecher von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales (SPD).

Ein vorübergehend erhöhtes Paketaufkommen, das etwa durch die Osterfeiertage, Kontaktsperren bzw. -beschränkungen oder eine Schließung stationärer Filialen getrieben wird, sei demnach keine hinreichende Begründung, in das Recht auf Sonntagsruhe einzugreifen, welches das Verfassungsrecht garantiert. 

Darüber hinaus verwies der Sprecher explizit auf die potenzielle Belastung für die Zusteller: So könne auch aus politischer Sicht nicht nachvollzogen werden, „warum die in der Krise erheblich zusätzlich belasteten Paketzustellfahrer noch weiteren Zumutungen ausgesetzt werden sollen“, hieß es laut Spiegel weiter.

Post will mit Sonntagszustellung regionale Engpässe abfangen

Im Vorfeld hatte ein Sprecher der Deutschen Post verlauten lassen, dass es nicht das Ziel des Konzerns sei, eine regelmäßige und bundesweite Zustellung an Sonntagen vorzunehmen. Bei der derzeitigen Situation handele es sich nach Meinung des Unternehmens um eine Ausnahmeerscheinung – uns in dieser könne man mit einer punktuellen Sonntagsarbeit, die mit örtlichen Betriebsräten abgestimmt würde, zeitnah auf regionale Engpässe reagieren. Allerdings sei dabei ein bundesweit geltender Rechtsrahmen sinnvoll, selbst wenn die Sonntagsarbeit nur stark regional begrenzt zum Einsatz käme.

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