„Nicht mehr vorrätig“: Neues eBay-Feature hilft Händlern

Veröffentlicht: 04.12.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 04.12.2014

Der Online-Marktplatz eBay hat für „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote eine neue Funktion namens „Nicht mehr vorrätig“ integriert. Diese Funktion bringt einige Vorteile für die Händler mit sich. Sie soll unter anderem die Zahl der gemeldeten Transaktionsmängel reduzieren.

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(Bildquelle "Out of Stock"-Stempel: Jane0606 via Shutterstock)

Händler, die mehrere identische Artikel in einem einzigen Festpreisangebot mit der Angebotsdauer „Gültig bis auf Widerruf“ verkaufen, können die neue „Nicht mehr vorrätig“-Option nutzen. Die Option kann in „Mein eBay“ unter „Einstellungen“ aktiviert werden – und soll den Händlern einige Vorteile beim Verkauf bringen.

Sinkt die Stückzahl eines Angebotes auf Null, verschwindet das Angebot aus den Suchergebnissen, bleibt aber weiterhin aktiv. Sobald der Händler wieder Artikel vorrätig hat und die Stückzahl wieder anhebt, wird das Angebot automatisch wieder in den Suchergebnissen angezeigt – eine deutliche Verbesserung, da die Angebote bisher neu eingestellt werden mussten, sobald die Artikel ausverkauft waren.

Große Vorteile für die Händler

„Die Verwendung der ‚Nicht mehr vorrätig‘-Option bei ‚Gültig bis auf Widerruf‘-Angeboten kann dazu beitragen, die Zahl der wegen Nichtverfügbarkeit von Artikeln gemeldeten Transaktionsmängel zu reduzieren“, erklärt eBay.

Die neue Option bringt aber weitere Vorteile mit sich, wie eCommerceBytes herausstellt: So bleibt die Verkaufshistorie des Angebots gespeichert – darunter die Zahl der verkauften Artikel und die Zahl der interessierten Kunden. Das bringt den Händlern eine bessere Position in den eBay-Suchergebnissen. Zudem bleibt die Artikelnummer des Angebots bestehen, der Link zum Angebot verfällt also nicht. Das wirkt sich positiv auf die Sichtbarkeit bei Google und die Verbreitung des Angebots im Netz aus.

Auch bei Stückzahl Null können Kosten anfallen

Trotzdem lauert eine Stolperfalle: Da es sich um ‚Gültig bis auf Widerruf‘-Angebote handelt, für die eBay alle 30 Tage eine Angebotsgebühr berechnet, können Kosten auf die Händler zukommen, auch wenn keine Artikel mehr vorrätig sind. Wenn das Angebot aber für den gesamten 30-Tage-Zeitraum die Stückzahl Null hatte, hat der Händler laut eBay „möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr und eine Gutschrift aller Gebühren für Zusatzoptionen, die für diesen Zeitraum erhoben wurden“.

Sobald ein Angebot über drei aufeinanderfolge Abrechnungszeiträume hinweg die Stückzahl Null hat, wird es automatisch von eBay beendet – bis dahin könnten aber Kosten auf den Händler zukommen. Die neue Option hat also großes Potenzial, sollte aber dennoch mit ein wenig Vorsicht verwendet werden.

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