Wegen kubanischer Asseln: PayPal-Konto gesperrt

Veröffentlicht: 22.07.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.09.2016

Ein auf Reptilien spezialisierter Laden aus Mittweida musste wochenlang mit einem gesperrten PayPal-Konto leben, weil er kubanische Asseln verkauft hat und dies gegen das Handels-Embargo mit Kuba verstoße. Das Problem: Die Asseln haben mit dem Land überhaupt nichts zu tun.

Asseln

(Bildquelle Asseln: HartmutMorgenthal via Shutterstock)

Es ist eine wahrhaft skurrile Geschichte, die die Freie Presse da in ihrer Rubrik Lokales berichtet. Der Laden Terraristik-Ecke aus Mittweida ist auf Reptilien spezialisiert und verkauft entsprechende Futterinsekten – auch online. Eines dieser Futterinsekten sind kubanische Asseln. Diese sorgten nun dafür, dass die Betreiber des Ladens vor Gericht ziehen mussten – gegen PayPal. Denn online wickeln sie die Bezahlung hauptsächlich darüber ab. Darum war es auch keine Kleinigkeit, als PayPal der Terraristik-Ecke das Konto schloss.

Kuba ist nicht gleich Kuba

Was war passiert? Bei PayPal meinte man, dass der Laden mit dem Verkauf von kubanischen Asseln gegen das Handels-Embargo mit Kuba verstoße. Schon das allein mutet seltsam an, schließlich gilt das Embargo nur für die USA und schon seit Jahren nicht mehr für die EU – ein deutscher Händler sollte davon gar nicht betroffen sein. Viel skurriler aber: Kubanische Asseln haben mit Kuba rein gar nichts zu tun. Winfried Bongers, Sprecher der Terraristik-Ecke züchtet die Insekten seit Jahren selbst, ursprünglich stammen sie von den Britischen Inseln. Es ist bis heute unklar, woher sie ihren Namen haben, wie Bongers gegenüber der Freien Presse erklärt.

Nach mehreren (erfolglosen) Mails und Briefen, in denen er PayPal die Sache erklären wollte, wandte er sich also an einen Anwalt, der vor dem Landgericht Chemnitz eine Einstweilige Verfügung erwirkte. Die Kontensperrung wurde aufgehoben, die anschließende Erklärung von PayPal fiel nüchtern aus: "Nach eingehender Prüfung seitens PayPal hat sich die Kontosperrung als nicht begründet erwiesen. Infolgedessen wurde das PayPal-Konto des Händlers inzwischen wieder freigeschaltet. Darüber hinaus wurde die einstweilige Verfügung anerkannt und der Rechtsstreit beigelegt.“ Bongers und sein Anwalt sind mit der Sache aber noch nicht durch. Er hätte in den Wochen ohne PayPal-Konto bis zu 8.000 Euro Umsatz verloren und will Schadensersatz. Dafür hat er sich sogar an den Deutschen Bundestag gewandt.

PayPal und Kuba: Und täglich grüßt das Murmeltier

Der gleiche Anwalt wie im aktuellen Fall, Andreas Eberl, hatte in den vergangenen Monaten bereits mit PayPal zu tun, und zwar genau wegen des Handels-Embargos mit Kuba. So wurde einem Händler, der Tickets für das Musical „Soy de Cuba“ und ein Konzert einer kubanischen Sängerin verkaufte, ebenfalls das Konto gesperrt. Auch hier wurde PayPal in die Schranken gewiesen. Denn auch in diesem Fall hatte der eigentliche Grund ohnehin nichts mit dem Embargo gegen Kuba zu tun, sondern wurde nur wegen der Begrifflichkeit „Kuba“ zum Problemfall.

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