Abmahnstudie 2016: Abmahnwahnsinn ist wachsendes Problem für Online-Händler

Veröffentlicht: 22.02.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 22.02.2017

Die neue Abmahnstudie des Händlerbundes belegt, dass Abmahnungen für viele Online-Händler ein wachsendes – und teures – Problem sind.

© Händlerbund 

24 Prozent der Online-Händler in Deutschland erhielten im Jahr 2016 eine Abmahnung von einem Verein oder Wettbewerber, weil sie gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen haben (sollen) – also fast jeder Vierte! Das ist das Ergebnis der neuen Abmahnstudie des Händlerbundes für das vergangene Jahr. Und das Problem wird nicht geringer, ganz im Gegenteil: Für 78 Prozent der Online-Händler ist der Abmahnwahnsinn im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben oder sogar schlimmer geworden.

Wettbewerbsbrecht, Markenrecht, OS-Plattform

Am häufigsten werden Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht abgemahnt (53 Prozent), u.a. wegen unzulässiger Werbeaussagen oder unerwünschter Mailings. Auch die Verstöße im Markenrecht häufen sich (10 Prozent). Vor allem aber fehlende Hinweise auf die neue OS-Plattform zur Streitschlichtung sorgten für Abmahnungen. Erfreulich: Die Zahl der betroffenen Händler, die im Jahresverlauf mehrere Abmahnungen bewältigen mussten, sank um 13 Prozent. Trotzdem müssen sich immerhin 3,3 Prozent der befragten Händler mit mehr als vier Abmahnungen im Jahr herumschlagen.

Das kann durchaus ins Geld gehen. Zwei Drittel aller Abmahnungen verursachen Kosten bis 1.000 Euro. Der Anteil der teuren Abmahnungen im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro und mehr hat sich im vergangenen aber auf 14 Prozent verdreifacht! Zudem endeten 2016 doppelt so viele Abmahnungen (13 Prozent) vor Gericht als noch im Jahr zuvor. Außergerichtliche Einigungen gelingen dagegen nur noch halb so oft (12 Prozent).

Für die Abmahnstudie 2016 hat der Händlerbund 534 Online-Händler befragt. Die wichtigsten Ergebnisse finden Sie in der folgenden Infografik, die komplette Studie gibt es hier.

© Händlerbund

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