Online-Tickets: Eventim darf keine Exklusivverträge mit Veranstaltern eingehen

Veröffentlicht: 05.12.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.12.2017

Der Online-Tickethändler Eventim hat sich etwas Neues ausgedacht, um weiter zu wachsen: Exklusivverträge mit Veranstaltern sollten das eigene Angebot noch besser machen – und natürlich die Konkurrenten ausstechen. Von dieser Idee zeigte sich das Bundeskartellamt jedoch alles andere als begeistert.

Jubelnde Menge auf einem Konzert
© melis – shutterstock.com

Egal ob Operngänger oder Heavy-Metal-Fans, ob Kabarett- und Musical-Liebhaber oder Freunde der Schlagermusik – wer gern auf Veranstaltungen geht, der dürfte vom Online-Ticketverkäufer Eventim zumindest schon gehört haben. Um die eigene Marktposition weiter auszubauen, wollte das Unternehmen Exklusivverträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen eingehen.

Auf Basis solcher Vereinbarungen hätte Eventim den Kunden exklusive Angebote unterbreiten können, die eben bei keinem anderen Ticketverkäufer zu finden wären. Doch das Bundeskartellamt ist entsprechenden Plänen des Tickethändlers nun zwischengegrätscht. Wie Spiegel Online mit Verweis auf die Wettbewerbsbehörde schreibt, dürfe Eventim „nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System ‚Eventim.net‘ verkauft werden“.

Eventim: Exklusivverträge gingen zulasten des Wettbewerbs

„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend“, zitiert der Spiegel Andreas Mundt, den Präsidenten des Bundeskartellamtes. „Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten.“

Mit solchen exklusiven Vereinbarungen, die die entsprechenden Veranstalter und Vorverkaufsstellen daran binden, Tickets ausschließlich über die Eventim-Plattform verfügbar zu machen, würde Eventim seine Marktmacht weiter ausbauen. Diese Entwicklung ginge dann natürlich „zulasten des Wettbewerbs“.

Indem die anvisierten Exklusivverträge gekippt wurden, hätten künftig auch andere Tickethändler eine Chance, am Markt zu bestehen. Ein Konkurrenzkampf wäre auch aus Sicht der Kunden positiv zu bewerten, da dieser die Gebühren senken könnte.

Grüne geben Zuspruch, Eventim will sich wehren

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes fand bei der grünen Wettbewerbspolitikerin Katharina Dröge Zuspruch. Nach Angaben der FAZ kommentierte sie: „Eventim wurde als ,Türsteher‘ der Konzertwelt entmachtet.“ Das Kartellamt habe „eine wichtige Entscheidung für einen fairen Wettbewerb“ getroffen.

Ganz anders fiel natürlich die Reaktion von Eventim selbst aus: Laut Spiegel zeigte sich der Anbieter wenig begeistert und hat entsprechend angekündigt, vor Gericht gegen den Beschluss vorzugehen. „Wir bedauern sehr, dass sich die Behörde nicht ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat, zumal diese durch aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt werden.“

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