Neue EU-Verordnung: Versand ins Ausland soll günstiger werden

Veröffentlicht: 14.03.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 14.03.2018

Infolge einer neuen EU-Verordnung könnte der Paket-Versand ins Ausland bald günstiger werden. Davon erhofft sich die EU auch eine Belebung des Online-Handels.

© Jeramey Lende / Shutterstock.com

Fallen bald die vergleichsweise hohen Preise für Auslands-Sendungen? Derzeit kostet der Versand von Paketen ins Ausland nach Angaben der EU-Kommission etwa drei- bis fünfmal mehr als der Inlandsversand. Dies könnte sich bald ändern. Am Dienstag hat das Europäische Parlament eine EU-Verordnung verabschiedet, die mehr Transparenz in den Paketmarkt bringen soll – dies könnte auch zur Senkung der Preise führen.

Denn mit der neuen Verordnung, die bereits im Mai in Kraft treten soll, werden Paketdienstleister dazu verpflichtet, ihre Preise für grenzüberschreitende Sendungen offenzulegen, so das Handelsblatt. Verbraucher sollen auf einer neu eingerichteten Webseite den günstigsten Anbieter aus einer Übersicht wählen können, ähnlich also wie klassische Preisvergleichportale. Der dadurch geschaffene Wettbewerbsdruck dürfte teurere Anbieter dazu zwingen, ihre Preise der Konkurrenz anzupassen.

Stärkerer Wettbewerb gegen hohe Preise

„Der aus Kundensicht sowieso transparentere und günstigere Onlinehandel wird dadurch noch einmal einen Aufschwung erleben, weil er noch einmal günstiger wird“, so Gerrit Heinemann von der Hochschule Niederrhein dem Handelsblatt zufolge. Damit verschwinde „die letzte Grauzone der Intransparenz des Handels im Internet“. Einer Studie der EU-Kommission zufolge würden viele Menschen den Kauf im Internet bislang scheuen, weil sie zu hohe Lieferkosten fürchten. Über zwei Drittel der Befragten entschieden sich wegen zu hoher Lieferkosten gegen einen Kauf.

Die Verordnung sieht neben der neu geschaffenen Transparenz außerdem vor, dass nationale Aufsichtsbehörden mehr Kompetenzen zur Überwachung des Paketmarkts bekommen sollen. Paketdienstleister sollen dazu verpflichtet werden, mehr Informationen preiszugeben. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von den Auflagen ausgeschlossen.

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