China-Händler: Ebay zeigt „keinerlei Toleranz“ für Steuerhinterziehung

Veröffentlicht: 10.04.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 10.04.2018

Vergangene Woche wurde wieder ein Fall bekannt, bei dem ein chinesischer Händler auf dem Online-Marktplatz Ebay mehrere Accounts betrieben und damit Steuerhinterziehung betrieben haben soll. Ebay reagiert mit deutlichen Worten auf derartige Vorfälle.

Ebay-App auf einem Smartphone
© BigTunaOnline / Shutterstock.com

Vergangene Woche meldete die Stadt Hamburg, einen Mann festgenommen zu haben, der auf dem Online-Marktplatz Ebay mehrere Accounts betrieben und mit ihnen Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben soll. Insgesamt habe der Mann mindestens 14 Accounts auf dem Online-Marktplatz verschwiegen (wir berichteten). Auf Nachfrage hält sich Ebay im konkreten Fall bedeckt. Man äußere sich aus Datenschutzgründen nicht zu der aktuellen Berichterstattung, so das Unternehmen. Man arbeite aber „natürlich mit den zuständigen Behörden zusammen“, heißt es aus Berlin.

Gleichzeitig verweist Ebay darauf, dass man „keinerlei Toleranz“ für Händler habe, die ihren gesetzlichen Pflichten beim Handel auf dem Marktplatz nicht nachkommen. Das gelte auch für die steuerrechtlichen Verpflichtungen. „Der eBay-Marktplatz baute von Anfang an auf dem Prinzip des ‚Fair Play‘ und der Schaffung gleicher Chancen für alle auf“, erklärt Ebay.

Ebay will schnell auf Verstöße reagieren

Wenn es um den Schutz der Unternehmen und der Bekämpfung von Verstößen im Bereich der Mehrwertsteuer geht, sei Ebay nach eigenen Angaben „sehr aktiv“. Der Marktplatz betont, eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Sollten steuerrechtliche Verstöße bekannt werden, reagiere man umgehend: „Werden wir von den deutschen Steuerbehörden oder anderen Stellen, wie etwa der Wettbewerbsbehörde, darüber informiert, dass ein Verkäufer gegen Gesetze verstößt, reagieren wir umgehend und sanktionieren den betreffenden Händler“, erklärt Ebay. „Wir löschen seine bei eBay eingestellten Artikel und schließen ihn in der Regel von der weiteren Nutzung des eBay-Marktplatzes aus.“

Auch die kontinuierliche Aufklärung der Händler über ihre gesetzlichen Pflichten gehöre für Ebay dazu. Das geschehe „auf unserer Seite, per E-Mail, teilweise auch per Telefon und ebenso aktiv vor Ort (z. B. in China)“. Der Marktplatz betont, mit seinen Maßnahmen weit über das gesetzliche geforderte Maß hinauszugehen.

Behörden sollen gestärkt werden

Gleichzeitig verweist Ebay aber auch darauf, dass die Behörden für die Überwachung der Rechtsvorschriften zuständig seien. Nur die Behörden seien in der Lage, sicher zu beurteilen, ob in einem konkreten Fall ein Verstoß vorliegt. „Ein Marktplatz wie eBay kann eine solche Beurteilung nicht vornehmen. So heißt etwa das Fehlen einer Umsatzsteueridentnummer im Angebot oder im Impressum nicht gleichzeitig, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Versendet ein ausländischer Händler direkt aus dem Ausland oder von einem deutschen Warenhaus ausschließlich an deutsche Käufer, so benötigt er keine Umsatzsteueridentnummer, sondern es reicht die Steuernummer, welche wiederum nicht angegeben werden muss“, erklärt Ebay.

Aus Sicht des Marktplatzes wäre es hilfreich, die Behörden weiter zu stärken und ihnen mehr Kompetenzen zu geben. Gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium will Ebay zudem bessere praktische Lösungen entwickeln.

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