28.08.2015 – BGH-Urteil zu Klebefähnchen | Android Pay vor dem Start? | 12,9 Millionen Deutsche streamen Musik

Veröffentlicht: 28.08.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 27.08.2015

Was heute wichtig ist: Wer mit Elektro- und Elektronikgeräten handelt, sollte bei der Kennzeichnung der Produkte aufpassen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sieht nämlich die Kennzeichnung mit sogenannten Klebefähnchen als nicht ausreichend an. Außerdem: Gerüchten zufolge soll der Bezahldienst von Google, Android Pay, kurz vor dem Start stehen und in Deutschland streamen inzwischen fast 13 Millionen Menschen ihre Musik online.

Der Newspreview für den 27. August 2015.

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BGH: Klebefähnchen ist keine dauerhafte Kennzeichnung nach dem ElektroG

Wer mit neuen Elektro- und Elektronikgeräten handelt, muss nach dem Elektrogesetz nicht nur sicherstellen, dass sich der Hersteller der Produkte bei der Stiftung EAR registrieren lassen hat. Es ist außerdem eine gesonderte Elektrokennzeichnung am Produkt selbst vorzunehmen. Diese Kennzeichnung muss den Hersteller eindeutig identifizieren und „dauerhaft“ sein. Der Bundesgerichtshof hat (entsprechend der Vorinstanz) entschieden, dass die notwendige dauerhafte Kennzeichnung des Elektrogesetzes durch ein Klebefähnchen am Kabel eines Kopfhörers nicht gegeben sei, da dieses leicht durch den Verbraucher entfernt werden kann (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13).

Android Pay vor dem Start?

Gerüchten zufolge könnte der Bezahldienst aus dem Hause Google, Android Pay, früher als geplant starten. Die Gerüchte basieren auf Mails von Unternehmen, die Android Pay als Zahlungsmethode verwenden möchte. So soll in einer internen Mail von McDonals von einem Starttermin am 26. August die Rede sein. Zusätzlich finden sich an einigen Filialen der Fast-Food-Kette Subway in den USA schon Android-Pay-Aufkleber, die darauf hinweisen, dass man die Bezahlmethode akzeptiert. Branchenexperten zufolge dürfte der Start also nicht mehr allzu lang auf sich warten lassen.

12,9 Millionen Deutsche streamen Musik

Im Bereich der Digital Economy gewinnt der Handel mit Musik immer mehr an Bedeutung. Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Digital Market Outlook von Statista hervorgeht, streamen allein in Deutschland inzwischen fast 13 Millionen Kunden ihre Musik online. Im Vergleich zu Ländern wie China und USA ist die Zahl wenig beeindruckt, auch aber weil diese Länder natürlich eine viel größere Bevölkerung haben. In China streamen aktuell rund 150 Millionen Menschen ihre Musik online.

 

Infografik: 12,9 Millionen Deutsche streamen Musik | Statista

 

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