Urteil aus den Niederlanden

Pornoportal xHamster muss nicht autorisierte Inhalte löschen

Veröffentlicht: 14.04.2023 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 14.04.2023
Kamera vor rotem Licht

Das Thema Altersverifikation ist bei weitem nicht das einzige, welches im Zusammenhang mit Pornoportalen diskutiert wird. Ein weiteres, weitreichendes Problem ist die Verbreitung nicht autorisierter Amateur-Inhalte. So werden Darstellerinnen und Darsteller teils heimlich gefilmt, oder aber Aufnahmen werden ohne deren Zustimmung online gestellt. Dass dies neben sozialen Folgen auch schlicht einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellen kann, bestätigt jetzt ein Urteil des Gerichts von Amsterdam. Wie das Portal Arstechnica berichtet, drohen xHamster bei Verstoß gegen das Urteil Strafen zwischen 10.000 bis 30.000 Euro pro Video.

Niederländische Jugendschützer klagten

Auslöser des Urteils war eine Zivilklage der niederländischen Jugendschutzvereinigung EOKM (Expertenbüro Online Kindesmissbrauch). Diese beanstandete ganz konkret zehn Videos, in denen Darstellerinnen oder Darsteller erkennbar waren, deren Einwilligung zur Veröffentlichung xHamster jedoch nicht vorlagen. Die Videos wurden im Zuge der Klage entfernt.

Im weiteren Verlauf wies EOKM jedoch auch auf ein vorheriges Urteil des Amsterdamer Gerichts aus dem Jahre 2021 hin, laut welchem Pornoseiten stets Einwilligungen von erkennbaren Personen einholen müssen. Diesem vorherigen Urteil komme xHamster nicht vollumfänglich nach. Infolgedessen entschied das Gericht jetzt, dass das Portal sämtliche betreffenden Medien entfernen müsse. 

 

xHamster bekommt drei Wochen, um Inhalte zu entfernen

Wer auf xHamster Inhalte hochladen möchte, muss sich vorab über ein Ausweisdokument verifizieren. Beim Upload müssen darüber hinaus schriftliche Einwilligungen aller erkennbaren Personen eingereicht werden. Ein 28-köpfiges Moderationsteam prüft seitens des Portals die Vollständigkeit dieser Angaben.

Die zehn beanstandeten Videos wurden dabei alle vor dem Urteil aus dem Jahre 2021 auf die Plattform hochgeladen. Offenbar empfanden es die Betreiber nicht als notwendig, die älteren Inhalte, gemäß der neuen Rechtsprechung, nachzuprüfen. In vielen Fällen ist dies vermutlich auch schwer bis gar nicht umsetzbar. 

Jetzt bleibt dem Portal aber nichts anderes übrig, als alle betreffenden Inhalte zu löschen. Für die Bereinigung der nicht-konsensuellen Inhalte wurde xHamster eine Frist von drei Wochen gesetzt. Für Videos, die dann immer noch online sind, drohen Strafen, die im Einzelnen bis zu 32.000 Euro pro Video betragen können.

Urteil soll Opfer schützen

Für die Jugendschützer stellt dieses Urteil einen Gewinn dar. Sie wollen es als Exempel nutzen, um auch andere Portalbetreiber in die Verantwortung zu nehmen. Die Verbreitung sexueller Darstellungen wird dabei oft auch als Druckmittel genutzt. Sogenannte Revenge-Porns – aus Rache an Expartnerinnen oder -partnern hochgeladene private Filme – hinterlassen dabei massive seelische Schäden bei den Opfern, bis hin zum Rufmord.

Hinzukommen aber auch Umsatzeinbußen professioneller Darstellerinnen und Darsteller. So werden beispielsweise eigentlich kostenpflichtige Inhalte gestohlen und auf derartigen Portalen kostenfrei zur Verfügung gestellt. 

Komplett ausmerzen lässt sich das Problem jedoch auch durch das vorliegende Urteil nicht. In Fällen, in denen beispielsweise keine Gesichter oder andere identifizierbaren Merkmale sichtbar sind, haben es Darstellerinnen und Darsteller bisweilen sehr schwer, ihre Identität nachzuweisen und somit ihre Persönlichkeitsrechte geltend zu machen. 

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Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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