BGH-Urteil

Welche Auswirkung hat Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung auf Händler?

Veröffentlicht: 30.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 30.04.2024
Amazon Lager

Der BGH hat in der letzten Woche Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zugeordnet (wir berichteten). Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Bundeskartellamtes. 

Seit 2021 kann das Bundeskartellamt große Unternehmen nach § 19a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung einstufen. Dazu wird unter anderem berücksichtigt, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, wie die Finanzkraft des Unternehmens ist und ob die Tätigkeit des Unternehmens auch Auswirkung auf den Zugang Dritter zum Markt hat. Wird eine solche Stellung festgestellt, legt der zweite Absatz fest, welche Maßnahmen das Bundeskartellamt festlegen kann, um ein missbräuchliches Verhalten des Unternehmens zu verhindern.

Welche Maßnahmen können verhängt werden?

Wenn ein Unternehmen erst einmal als ein großes Unternehmen nach 19a GWB eingeschätzt wurde, können in einem zweiten Schritt Maßnahmen gegen dieses  verhängt werden. Zu den Maßnahmen zählt unter anderem, dass die eigenen Produkte beim Zugang zu Absatzmärkten nicht bevorzugt behandelt werden dürfen. Auch kann untersagt werden, dass auf den eigenen Geräten nur Programme des Unternehmens vorinstalliert sind, etwa die vorinstallierten Apps auf einem Apple-Gerät. 

Zudem kann untersagt werden, dass die Nutzung eines Angebots automatisch mit der Nutzung eines weiteren Dienstes des Unternehmens verbunden wird. 

Das Bundeskartellamt hat eine Übersicht erstellt, welche Konzerne als Unternehmen mit einer marktübergreifenden Bedeutung eingestuft werden und welche Maßnahmen gegen diese verhängt worden sind beziehungsweise, welche Verfahren dahingehend eingeleitet wurden. Zu den Konzernen gehören der Google-Mutterkonzern Alphabet, Microsoft, Amazon, Apple und Meta. 

Welche Maßnahmen kommen gegenüber Amazon in Betracht?

Das Bundeskartellamt ist in seiner Einschätzung gegenüber Amazon vor allem auf die Doppelrolle des Unternehmens eingegangen. Denn Amazon ist sowohl Online-Händler als auch Marktplatz. So kann der Konzern durch die Bevorzugung der eigenen Produkte auf dem Marktplatz sich einen Vorteil gegenüber anderen Händler:innen verschaffen. 

Auch wurde festgestellt, dass Amazon einen überragenden Zugang zu Nutzer- und Kundendaten hat. Das Bundeskartellamt kann die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter  Kundendaten untersagen, wenn sie dazu genutzt werden, um Marktplatzschranken zu errichten oder andere Unternehmen in sonstiger Weise zu behindern. 

Konkret überprüft das Bundeskartellamt gerade zwei Verhaltensweisen von Amazon, wie es in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Im ersten Verfahren werden die Preiskontrollmechanismen des Konzerns überprüft. Das Bundeskartellamt untersucht dabei, ob Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der Dritthändler:innen auf Amazon nimmt. Diese Mechanismen könnten auch dazu führen, dass die Händlerangebote auf Amazon für die Kundschaft schlechter aufzufinden sind oder sogar gesperrt werden.

In einem zweiten Verfahren überprüft das Bundeskartellamt sogenannte Brandgatings. Durch Vereinbarungen mit bestimmten Marken soll Amazon dafür sorgen, dass Dritthändler:innen untersagt wird, bestimmte Marken auf dem Marktplatz zu verkaufen, sodass diese nur von Amazon selbst verkauft werden dürfen. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.b die Verhaltensweisen also tatsächlich untersagt werden, steht noch nicht fest. 

Im Laufe der Zeit können auch weitere Maßnahmen von Amazon überprüft bzw. untersagt werden. 

Welche Auswirkungen können die Maßnahmen auf Online-Händler:innen haben?

Für Online-Händler:innen kann die Entscheidung somit durchaus positive Auswirkungen haben. Die Bestätigung des BGH, dass es sich bei Amazon um ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung handelt, bietet dem Bundeskartellamt Möglichkeiten, Maßnahmen gegen den Konzern zu ergreifen und so für einen fairen Wettbewerb auf Amazon zu sorgen. Die bereits laufenden Verfahren gegen Vorgehensweisen von Amazon zeigen, dass zukünftig konkrete Maßnahmen gegen den Konzern verhängt werden können. Händler:innen, die auf Amazon verkaufen, haben so bessere Chancen auf dem Marktplatz mit Amazons hauseigenen Angeboten mitzuhalten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

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Kommentare  

#1 Luis Umberto 2024-04-30 16:57
Was hier fehlt oder habe es überlesen?
viele Konkurrenzprodu kte werden aus misteriösen Gründen nicht zugelassen.
Händler bekommt keine "Freischaltung" für Hersteller
berühmte Beispiele: Apple , Amazfit usw.

Bestimmte Artikel eines Herstellers wegen:

nie genannte Richtlinien, "mögliche" unbegründete Sicherheitsverstöße
Warum Nachweise für Kauf.
>= 10St
Rechnungsdatum max. 180Tage zurückliegend

Warum werden Meldun gen zu falschen Produktmerkamal en inkl. falscher Kategorie praktisch nie bearbeitet.
Da keiner deshalb A. abmahnt können die dann alleine verkaufen, oder ein Produkt ist wegen falscher Kategorie zu hoch provisioniert und unverkäuflich.

Das Schlimmmste kein Kontakt möglich!

Von Auszahlungs- und Händlersperren wird seitens Kartellamt nichts unternommen.

usw.
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