Bundesgesundheitsministerium

Auch Kinderkrankschreibung soll künftig per Telefon möglich sein

Veröffentlicht: 14.12.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 15.12.2023
Mutter telefoniert neben krankem Kind

Seit dem 7. Dezember haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, sich mit einem Anruf bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin krankschreiben zu lassen. Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, wird diese Regelung bald ausgeweitet. Künftig soll es Eltern erlaubt sein, auch für ihr krankes Kind ein Attest per Telefon zu erhalten. 

Lauterbach drängt auf eine entsprechende Änderung

Nach einem Vorstoß von Gesundheitsminister Lauterbach wird es Eltern künftig möglich sein, eine Krankschreibung telefonisch beantragen zu können, wenn sie ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen. Eltern sollen sich so einfacher von der Arbeit freistellen lassen können. Vor allem aber sollen Kinderarztpraxen entlastet und das Ansteckungsrisiko gesenkt werden. 

Nachdem bereits seit letzter Woche die telefonische Krankschreibung für Beschäftigte wieder zulässig ist, soll das bald auch für Eltern kranker Kinder möglich sein. Beschlossen ist das jedoch noch nicht. Wie die Tagesschau berichtet, hat Lauterbach in einem Brief an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine entsprechende Änderung der Regel für Kinderkrankentage gedrängt.

Weitere Erleichterungen geplant

Lauterbach erläutert sein Vorhaben folgendermaßen: „Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen.“

Erleichterungen für die Pflege kranker Kinder wurden bereits im Oktober angekündigt. Demnach sollen Eltern zukünftig auch nicht mehr am ersten Tag der Erkrankung des Kindes ein Attest vorlegen müssen, um Kinderkrankengeld erhalten zu können, sondern erst ab dem vierten Krankheitstag. „Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen“, erklärt Lauterbach.

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Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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