Verzögerungen

Neues Zollgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für deutsche Online-Händler?

Veröffentlicht: 13.03.2024 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Schweizer Flagge auf Tastatur

Die Zollgesetzgebung in der Schweiz steht vor einer umfassenden Überarbeitung, die vom Nationalrat genehmigt wurde und erhebliche Auswirkungen auf den Paketversand haben könnte. Das neue Gesetz ermöglicht es Importeuren und Exporteuren, selbst zu entscheiden, wer für die Zollabfertigung von Paketen verantwortlich ist. Dies kann entweder selbst übernommen oder an Verbraucher delegiert werden. Kritiker befürchten, dass der Paketversand so erheblich langsamer, komplizierter und teurer wird.

Sollten die Online-Shopper selbst für die Abfertigung zuständig sein, müssten diese künftig zusätzliche Dokumente und Informationen bereitstellen, wie beispielsweise die Sendungsverfolgungsnummer, Zollnummer, Gewicht der Sendung, Inhaltsangaben sowie eine Kopie der Rechnung, berichtet ecommercenews zu den neuen Regularien. Diese Informationen liegen den Verbrauchern in der Regel allerdings nicht vor.

Massive Kritik aus Politikkreisen

Für die Schweizer Bevölkerung hat die geplante Gesetzesänderung daher erhebliche Auswirkungen: Kunden, die beispielsweise etwas in Deutschland bei Zalando oder einem anderen Online-Shop bestellen, stehen plötzlich vor der Entscheidung, die Verzollung selbst vornehmen zu müssen. „Bisher ist es so, dass die Post das Päckchen für Sie verzollt. Künftig müsste die Post Sie fragen, ob Sie das Päckli selbst verzollen wollen oder ob sie das für Sie machen soll. Dann müssten Sie sagen: Was? Verzollen, wie geht das? Ich habe keine Ahnung“, so die Kritik von Politikerin Jacquelin Badran beim Schweizer Portal 20 Minuten

Zusätzliche Aufgaben für Lieferdienste

Das neue Gesetz, welches von einigen Schweizer Politikern als „Monster“ bezeichnet wurde, sieht außerdem zusätzliche Aufgaben für die Zustellunternehmen in der Sortierung und Lagerung vor, was zwangsläufig zu erheblichen Verzögerungen führen würde. Die Schweizer Post müsste den Kunden zusätzliche Angaben für den Zollprozess liefern, was einen erheblichen Mehraufwand für den Logistiker bedeuten würde. „Insbesondere müsste die Post weiter das Paket aus dem standardisierten Prozess aussortieren und bis zur durchgeführten Verzollung zwischenlagern“, betont eine Post-Sprecherin. 

Gegner der Gesetzesänderung befürchten, dass diese Lieferverzögerungen mehrere Tage dauern könnten, und argumentieren, dass die neuen Zollregeln die Bürokratie nicht verringern, sondern erhöhen werden.

Ändert sich etwas für die deutschen Händler?

Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnte jetzt ebenfalls vor den Folgen des neuen Zollgesetzes und befürchtet, dass dies den Warenfluss zum Erliegen bringen könnte, da Pakete vorübergehend gelagert werden müssten, bis klar ist, wer die Waren nun letztendlich anmeldet. Für Schweizer Händler könnte die neue Gesetzesänderung allerdings von Vorteil sein, da sich möglicherweise mehr Kunden dafür entscheiden, im Inland zu bestellen, um den neuen Zollregularien gänzlich aus dem Weg zu gehen.

Noch ist die Änderung des Zollgesetzes nicht beschlossen. Der entsprechende Artikel rund um die eigenständige Verzollung der Pakete durch Kunden könnte also noch abgeändert werden. Für deutsche Online-Händler ändert sich bislang also nichts.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#4 lux 2024-03-14 22:27
@Max: Die Zolldeklaration , also der Zollaufkleber auf der Sendung, ist keine Zollanmeldung! Er stellt lediglich Informationen zum Inhalt bereit. Daher kann mit dem ausfüllen das Aufklebers das Problem nicht gelöst sein. Gelöst wäre es vielleicht wenn du als Versender dafür sorgst dass ein sicher nicht umsonst arbeitender Dienstleister für dich die Zollanmeldung in der Schweiz erledigt und den Zoll / die EUST bezahlt.

So wie dass seit 2021 auch die chinesischen Plattformen wie Aliexpress, Temu & Co. handhaben um weiterhin Kunden in DE direkt zu erreichen ohne Zollprobleme für die Kunden, und ohne 6€ Verzollungsgebü hr der Post.

@Redaktion: Einer Werbemail von UPS habe ich kürzlich entnommen, dass die Schweiz die Zölle auf Industrieproduk te, also industriell gefertigte Waren (anders als auf Agrarprodukte) gerade abgeschafft hat. Wenn dem so ist, wäre das alles doch garnicht so schwierig, dann sollte ja nur noch die Einfuhrumsatzst euer (MwSt.) auf Importe fällig werden, die ja nicht schwer zu ermitteln ist...
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#3 Dirk 2024-03-14 10:10
Ich verstehe das Problem nicht...
Auch in Deutschland war es jahrelang so, dass Pakete aus Drittländern ohne weitere Deklaration ankamen. Man bekam eine Mitteilung per Postkarte und wurde zur nächsten Zollstelle zitiert. Dort wurde im Beisein des Empfängers das Paket geöffnet, und falls der Empfänger den Wert nicht durch Belege wie Rechnung, Ebay-Kaufbestät igung o.ä. nachweisen konnte - oder dieser nicht glauhaft - weil viel zu billig - war, wurde versucht den Wert zu ermitteln - neu-deutsch: Googlen. Anhand dessen wurden dann Zoll und Einfuhrumsatzst euer berechnet, die der Empfänger dann vor Ort bezahlen musste.
Nichts, was heutzutage nicht auch digital und remote umzusetzen wäre.
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#2 Andreas S. 2024-03-14 09:16
„Dies kann entweder selbst übernommen oder an Verbraucher delegiert werden.“

Also, wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet das, dass ich auch weiterhin wie bisher die Zollabfertigung für den Kunden übernehmen kann. In dem Fall würde sich also im Vergleich zu Jetzt gar nichts ändern. Oder verstehe ich da etwas falsch? Denn auch jetzt schon muss ich doch der Sendung als Absender Angaben zu den Produkten wie zum Beispiel dem Wert, Gewicht, Zolltarifnummer und dergleichen beifügen. Oder geht es hierbei darum, dass ich dann als Absender auch die Zollgebühr übernehmen muss? Das geht meiner Meinung nach aus diesem Beitrag leider nicht ganz klar hervor.

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Antwort der Redaktion

Lieber Andreas,

sollte diese Änderung des Zollgesetzes tatsächlich beschlossen werden, geht es wirklich nur um die zusätzlichen Dokumente und Informationen, die dann von den Kunden bereitgestellt werden müssen, wenn sich die Importeure und Exporteure dazu entscheiden, dass an die Kunden "auszulagern". Sollte man dies nicht an die Kunden übergeben, ändert sich nichts. Die Zollgebühren betrifft dieser spezielle Aspekt des geänderten Zollgesetztes nicht.

Viele Grüße,
die Redaktion.
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#1 Max Sonntag 2024-03-14 08:28
Was ändert sich denn für die Kunden, wenn wir als Händler einfach weiter verfahren, wie bisher - also Zolldeklaration ausfüllen und die Ware verschicken. Nichts, oder?
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