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Muss im Online-Shop ein Preis pro Stück angegeben werden?

Veröffentlicht: 22.08.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.09.2023
Person mit gelben Pullover rechnet mit Taschenrechner

100 Briefumschläge oder 4 Rollen Küchenpapier – werden Produkte in verschieden großen Varianten angeboten, ist für den Verbraucher hilfreich, wenn er den Preis eines Teils aus einem verkauften Set kennt, um den Artikel so mit größeren oder kleineren Abpackungen zu vergleichen. Ist die Angabe eines Grundpreises pro Stück bzw. pro Paar Pflicht?

Grundpreis, warum eigentlich?

Beim Verkauf von Waren an Endkund:innen, die unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich zum Gesamtpreis der Grundpreis angeben werden. So will es die Preisangabenverordnung. Der Grundpreis ist dabei der Preis je Mengeneinheit. Der Grundpreis muss entweder pro Kilogramm, pro Liter, pro Meter, pro Quadratmeter bzw. pro Kubikmeter angegeben werden. Die Angabe soll der Kundschaft einen leichteren Preisvergleich ermöglichen, insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmenge.

Von einer Angabe pro Stück ist im Gesetz jedenfalls keine Rede. Es gibt auch keine anderweitige Rechtsgrundlage, die einen Grundpreis pro Stück kennt. 

Stückzahlangabe bei Kaffeekapseln reicht nicht

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Verkäufer:innen von Kaffeekapseln dazu verpflichtet sind, neben dem Endpreis auch den Grundpreis, etwa den Preis je Kilogramm, anzugeben. Der Zielgruppe komme es entscheidend auf den Inhalt in Form des Kaffeepulvers an, schließlich bestimme die Menge das Aroma und den Geschmack, so die Herleitung. Daher ist neben dem Endpreis auch ein Grundpreis, also je Kilogramm, anzugeben. Dass dies im Alltag vermutlich viele anders sehen würden und Kaffeekapseln sehr wohl nach ihrem Stückpreis kaufen, sei einmal dahingestellt. Möglicherweise bringt das OLG Koblenz, bei dem der Fall gerade liegt, mehr Licht ins Dunkel.

Achtung: Die Fertigpackungsverordnung

Auch andere Produkte, die mehrere einzelne Komponenten enthalten, werden nicht automatisch nach Stück verkauft, z. B. Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsergänzungsmittel werden oft als Kapseln angeboten. Daher könnte man bei Kapseln davon ausgehen, dass diese nur nach Stück und nicht etwa nach Gewicht angeboten werden. Ein Grundpreis ist jedoch auch bei dieser Art von Produkten erforderlich, denn diese müssen mit einem Gewicht gekennzeichnet werden, was wiederum einen normalen Grundpreis auslöst.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Susanne 2023-08-23 14:20
Ohjeh, mit welchen Dingen sich Verkäufer in der heutigen Zeit so beschäftigen müssen. Da reicht wohl die einfache Ausbildung zum Kaufmann nicht mehr aus. Und selbst bei Abschluss eines Studiums muss davon ausgegangen werden, dass Wissensteile durch Rechtsprechunge n zwischenzeitlic h veraltert sind.

Bin mal gespannt, wann die Preisangabe bei Nudelpackungen pro Stück erfolgen muss. ;)
Ganz witzig bei Suppennudeln: in € pro Sternchen.
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