Es steht zu erwarten, dass die Einführung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Erleichterungen nur mit Änderungen nach Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen werden kann. Aus diesem Grund bleibt zunächst alles beim Alten. Wir empfehlen Ihnen daher, die bisher gültigen Anforderungen an die Erstellung von Rechnungen bis auf Weiteres fortzusetzen. Wir werden Sie natürlich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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